Bußgeldzuweisungen zugunsten blinder Kinder und Jugendlicher

Unser Profil

Anderes Sehen e.V. ist eine Elternorganisation zur Förderung und Chancengleichheit blinder Menschen insbesondere Kinder von Anfang an.

  • Seit 2011 machen wir uns dafür stark, dass blinde Kinder schon in den ersten vier Lebensjahren auf besondere Weise in Blindenstockgebrauch, Klicksonartechnik und der “Keine Grenzen”- Haltung gefördert werden.
  • Wir unterrichten blinde Kinder und Jugendliche mit modernen Methoden in Orientierung und Bildung.
  • Wir erweitern mit unseren Konzepten, Informationen, Fortbildungen und Produkten den Horizont blinder Kinder und wir verändern den Blick auf sie.
  • Wir setzen uns ein für die Inklusion nach der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN BKR) in allen Lebensbereichen.
  • Wir erforschen und schaffen fortschrittliche Grundlagen in den Bereichen Erziehung, Bildung, Technik, Schulung, Weiterbildung, Gesellschaft, öffentliches Bild.

Mehr Informationen zu den Menschen hinter dem Anderes Sehen e.V.
Mehr Informationen zu Zahlen und Fakten zu Blindheit
Mehr Informationen zu unseren Aktivitäten und der Wirkung

Transparent und Vertrauenswürdig

Durch die Zuweisung von Geldauflagen bzw. Bußgeldern unterstützen Sie als Strafrichter und Staatsanwälte unsere Arbeit zugunsten blinder und sehbehinderter Kinder in Berlin.

Sie können darauf vertrauen, dass wir alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen:

  • Anderes Sehen e.V. ist als gemeinnützig anerkannt.
  • Anderes Sehen e.V. verwendet Geldauflagen ausschließlich zu satzungsgemäßen Zwecken.
  • Anderes Sehen e.V. teilt Satzungsänderungen, die eine wesentliche Änderung für die steuerliche Vergünstigung beinhalten, unverzüglich mit.
  • Anderes Sehen e.V. verpflichtet sich, die zuweisende Behörde über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen zeitnah zu informieren und alle zuweisenden Stellen jährlich über die Höhe und Verwendung von eingegangenen Geldauflagen zu unterrichten.

Rechtliche Informationen

Adresse

Anderes Sehen e.V.
Zur Förderung blinder Kinder

Zionskirchstrasse 73
D-10119 Berlin

Kontoverbindung für Geldbußen

In der Selbsthilfe sind wir neben viel persönlichem Einsatz auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Mit der Zuweisung von gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Geldauflagen unterstützen Sie unsere Arbeit für blinde und sehbehinderte Menschen.

Konto für gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Geldauflagen:

GLS Bank
IBAN: DE89430609671132636400
BIC: GENODEM1GLS