Im Zuge der Anpassung an die DSGVO mussten wir 2019 leider alle Kontaktinformationen der Frühförderinnen und Frühförderer und Einrichtungen vom Netz nehmen.
Bitte suchen Sie für Ihr Kind eine Frühförderer/Frühförderinnen in Deutschland, Österreich und Schweiz, die selbst folgende Punkte unterstützen:
- Blindenstockzuführung ab dem ersten Geburtstag eines Kindes
- Akustische Sensibilisierung ab dem Alter von 2 Jahren durch Frühförderung
- Echoortungstraining (aktives Klicksonar) im Kindergartenalter
- Vermittlung der „Keine Grenzen“-Haltung für blinde Kinder und Kontaktpersonen
- Braille-Schreib- und Lesespiele im Kindergartenalter
- Beginn der Schulung in lebenspraktischen Fähigkeiten im Vorschulalter
- Die Mitwirkung an der Inklusionsidee