Blinde Kinder brauchen besondere Förderung. Unterstützen Sie ihre Entwicklung mit einer Spende!
Mit Ihrem Beitrag können wir viel erreichen
und langfristig Hilfe für blinde Kinder leisten.
Jedes unserer Projekte wirkt sich nachhaltig
auf ein besseres Leben der Kinder aus.
Beispiele für Ihre Spende (steuerlich absetzbar):
- Spenden Sie 50€ für die Herstellung eines wunderschönen Buches für ein blindes Kind. Es gibt bis heute nur etwa ein Dutzend Bücher für blinde Kinder im Vorschul- und Erstleser-Alter. Das darf nicht so bleiben, denn jedes Kinderleben braucht Bücher. Die manuelle Herstellung ist sehr aufwändig.
- Spenden Sie eine kindgerechte Trainingseinheit in Orientierung zu 135€ oder 170€. Wie sich ein blindes Kind orientiert und fortbewegt kann mit einem Klicksonar- und Mobilitätstrainning erheblich verbessert werden.
- Spenden Sie einen ganzen Trainingstag für 4 Kinder oder die Veranstaltung eines 3-tägigen Workshops für 12 Kinder in Orientierung mit 1.000 bzw. 2.800€. Selbstverständlich gerne auch mit Nennung und Logo des Spenders.
- Spenden Sie die ganze Auflage eines wunderschönen Kinderbuches für blinde Kinder ab 22.000€ selbstverständlich gerne auch mit Nennung und Logo des Spenders.
Lesen Sie bitte auch, was Sie mit einer regelmäßigen Unterstützung für blinde Kinder erreichen können.
Anderes Sehen e.V. ist eingetragen beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter VR 31021 B, als gemeinnützig anerkannt mit dem Zweck „Förderung der Hilfe für Behinderte (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 10 AO)“ und berechtigt für diese Zwecke Zuwendungsbestätigungen nach Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
100% Ihrer Spende über dieses Formular kommen bei uns an.
Betterplace ist eine gemeinnützige Organisation, die Spendenformulare und Zahlungsmittel kostenlos für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stellt. Sie erhalten Ihre Spendenquittung rechtzeitig zur Steuererklärung.
Spendenkonto
Empfänger: Anderes Sehen e.V. |
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Bank: GLS Gemeinschaftsbank |
IBAN: DE89 4306 0967 1132 6364 00 |
Verwendungszweck: Spende |
Einkommensteuererklärung
SPENDEN KÖNNEN SIE ALS SONDERAUSGABEN VON DER STEUER ABSETZEN
- Spenden an gemeinnützige Organisationen können Sie bis zu einem Anteil von 20% Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen.
- Diese Sonderausgaben mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen, wenn sie über dem Pauschbetrag von 36 Euro liegen.
- Für Spenden bis 100 Euro müssen Sie keine Belege einreichen. Seit dem Steuerjahr 2021 gelten für bis zu 300 Euro pro Jahr vereinfachte Nachweispflichten. Eine Spendenbescheinigung ist nicht mehr nötig. Der Ausdruck dieses PDFs für vereinfachten Spendennachweis und dazu ein aussagekräftiger Überweisungsbeleg oder Kontoauszug ist ausreichend. Lesen Sie hier mehr.