Ein blindes oder stark sehbehindertes Kind benötigt unbedingt auch ein sogenanntes Mobilitätstraining von einer speziell qualifizierten Person. In der Regel wird dies ab dem Alter von 5 bis 8 Jahren begonnen und erfolgt mehr oder weniger regelmäßig. Zum Beispiel 6 Monate lang alle 14 Tage. Das macht man alle ein bis drei Jahre. Mindestens aber bei Umstellungen im Leben wie Einschulung, Schulwechsel, Neue Wege, Wechsel des Wohnortes etc.
Wenden Sie sich dafür am besten an den Bundesverband der Rehabilitationslehrer /-lehrerinnen für Blinde und Sehbehinderte e.V.. Fragen Sie nach einer Orientierungs- und Mobilitätslehrer/in der/die selbst folgende Punkte mitbringt.
- Kindgerechte Arbeitsweise und Motivation
- Blindenstockzuführung ab dem ersten Geburtstag eines Kindes
- Achten Sie auf unsere Empfehlungen, was das Gewicht und die Länge des Langstocks angeht.
- Echoortungstraining (aktives Klicksonar) ab Kindergartenalter
- Vermittlung der „Keine Grenzen“-Haltung für blinde Kinder und alle Kontaktpersonen
Im Zuge der Anpassung an die DSGVO mussten wir 2019 leider alle Kontaktinformationen der Mobilitätslehrer/innen (O&M-Lehrer/innen) und Einrichtungen vom Netz nehmen.
Bemühen Sie sich im gleichen Zuge auch um jemanden, der mit Ihrem Kind die Schulung in lebenspraktischen Fähigkeiten schon im Vorschulalter und Schulalter unternimmt und weiterführt.
Wollen Sie Rehalehrer oder Mobi-Trainer werden?
Links der Ausbildungsstätten Blista Marburg und IRIS Hamburg:
http://www.blista.de/res/fachschule_reha/index.php
https://www.iris-hamburg.org/fortbildung.html