Spenden statt Geschenke

Statt großes Geld für kleine Geschenke auszugeben kann man auch Großes bewirken für kleine Kinder!


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Beispiele für Ihre Spende (steuerlich absetzbar):

Zu Weihnachten, Jubiläen und Geburtstagen werden oft unzählige Geschenke an den Jubilar oder an die Freunde und Kunden verteilt. Doch wieviel größer ist die Wirkung und die Befriedigung, wenn Sie wissen, dass Sie mit der gleichen Geldsumme nachhaltige Wirkung auf das ganze Leben von blinden Kindern erreichen können!?

Teilen Sie Ihre Freude mit Kindern!

  • Bitten Sie Ihre Gäste oder Kunden, keine Geschenke mitzubringen, sondern das Geld in die Spendenkasse (online oder bei Ihnen) einzuzahlen. Legen Sie bei unserem gemeinnützigen Partner betterplace eine Online-Spendenkasse an und verschicken Sie dann den Link. Es ist ganz bequem für alle! Oder stellen Sie bei sich eine Spendenbox auf und zahlen Sie die gesammelte Summe über unser Formular ein.
  • Am besten geben Sie mit Ihrer Einladung an Ihre Gäste unsere Bankverbindung (unten) bekannt. Die Gäste überweisen die Spende selbst unter Stichwort: „Anlass Name“ (zB: „Geburtstag Holger“) auf unser Spendenkonto. Wenn sie dabei die Adresse angeben, erhalten Ihre Gäste innerhalb sechs Wochen eine Spendenbescheinigung.
  • Verschicken Sie nicht unzählige Geschenke zu Weihnachten, sondern nur eine Postkarte oder eine Mail auf der Sie zeigen, dass Engagement für die Förderung blinder Kinder eine so wichtige Sache ist, dass Sie auf Geschenke verzichten und das Geld spenden. Zahlen Sie die ersparte Summe, die Sie eigentlich für Geschenke ausgegeben hätten über unser Online-Formular oder per Banküberweisung ein. Sie erhalten natürlich in jedem Fall eine steuerlich absetzbare Spendenquittung.

Kontaktieren Sie uns – Wir kümmern uns! kontakt[ät]anderes-sehen.de
Anderes Sehen e.V. ist eingetragen beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter VR 31021 B, als gemeinnützig anerkannt mit dem Zweck „Förderung der Hilfe für Behinderte (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 10 AO)“ und berechtigt für diese Zwecke Zuwendungsbestätigungen nach Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Spendenkonto

Empfänger: Anderes Sehen e.V.

Bank: GLS Gemeinschaftsbank

IBAN: DE89 4306 0967 1132 6364 00
BIC: GENODEM1GLS

Verwendungszweck: Spende

Einkommensteuererklärung
SPENDEN KÖNNEN SIE ALS SONDERAUSGABEN VON DER STEUER ABSETZEN

  • Spenden an gemeinnützige Organisationen können Sie bis zu einem Anteil von 20% Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen.
  • Diese Sonderausgaben mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen, wenn sie über dem Pauschbetrag von 36 Euro liegen.
  • Für Spenden bis 100 Euro müssen Sie keine Belege einreichen. Seit dem Steuerjahr 2021 gelten für bis zu 300 Euro pro Jahr vereinfachte Nachweispflichten. Eine Spendenbescheinigung ist nicht mehr nötig. Der Ausdruck dieses PDFs für vereinfachten Spendennachweis und dazu ein aussagekräftiger Überweisungsbeleg oder Kontoauszug ist ausreichend. Lesen Sie hier mehr.
Zwei Mädchen sitzen vor einer Tür

Foto: © darius ramazani photography | ramazani.com

100% Ihrer Spende über dieses Formular kommen bei uns an.
Betterplace ist eine gemeinnützige Organisation, die Spendenformulare und Zahlungsmittel kostenlos für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stellt. Sie erhalten Ihre Spendenquittung rechtzeitig zur Steuererklärung.