❤ Als Unternehmen helfen

Ihre Unterstützung kann besonders viel bewirken

Sie können als Unternehmen oder Organisation einen großen Beitrag dazu leisten, dass blinde Kinder in Deutschland eine chancengerechtere Zukunft haben. Unterstützen Sie Anderes Sehen mit seinen Projekten und Maßnahmen. Für Unternehmen und Organisationen bieten sich vielfältige Möglichkeiten, nachhaltig Wirkung zu erzielen.

Ihr Engagement wirkt sich auf das ganze Leben der Kinder aus.

Einfache aktive Unterstützung:

  • Einmalige oder dauerhafte finanzielle Unterstützung (z.B. zum Jahrestag, Weihnachten, Jubiläum oder mit einer Partnerschaft)
  • Spendenaufruf an Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner zu Anlässen oder im Regel-Kontakt.
  • Pro-Bono-Engagement wie z.B. fachliche, personelle, räumliche Unterstützung des Vereins.
  • Redaktioneller Spendenaufruf in Ihrem Newsletter oder Ihrer Website.
  • Dauerhafter Spendenaufruf im Fuß oder als Teil Ihres Newsletters oder Ihrer Website.
  • Finanzieren Sie ein Buchprojekt (Nennung auf dem Cover) für blinde Kinder und ernten Sie dabei großes Medieninteresse. Denn es gibt derzeit nur etwa ein Dutzend Bücher für blinde Kinder im Kleinkind- bis Erstleseralter! Dringender Handlungsbedarf. Unsere preisgekrönten Bücher müssen mehr werden.

Überzeugende Möglichkeiten für CSR-Aktionen:

Unsere Zielgruppe sind Eltern, Lehrer, Erzieher, Blindenpädagogen, Augenärzte, Universitäre Institute. Alle eint das starke Interesse an medizinischen, pädagogischen und technischen Informationen bezüglich Blinden und Sehbehinderten.

Wir erreichen im gesamten D-A-CH-Gebiet über 4.500 aktive (Opt-In) Abonnenten in den Kanälen Newsletter, Facebook und Twitter. Unser Newsletter hat entsprechend hohe Öffnungsraten – vereinzelte Aktionen in den Sozialen Medien mitunter über 30.000 Views.

  • Werden Sie Partner! Ihre Partnerschaft durch monatliche Unterstützung wird in all unseren Kommunikationskanälen dauerhaft genannt. Ein vorbildliches CSR-Projekt mit nachhaltiger sichtbarer Wirkung für die Kinder. Ihr Logo oder Ihr Projektname wird in Ihrer und unserer Zielgruppe mit Ihrer CSR verbunden.
  • Machen Sie eine öffentliche Verdoppelungsaktion mit großer Reichweite und positiver Rückwirkung für Sie. Bieten Sie uns  zB. an, alle Spenden an uns zu verdoppeln bis ein bestimmter Topf erschöpft ist. Sie bestimmen das Limit. Dabei wird Ihr Name in unserer und Ihrer Spendenaktion über alle Kanäle verbreitet.
  • Machen Sie eine firmeninterne Verdoppelungsaktion als Personalbindungsprojekt. Bieten Sie Ihren Mitarbeitern an, alle Spenden der Mitarbeiter an uns zu verdoppeln bis ein bestimmter Topf erschöpft ist. Sie bestimmen das Limit.
  • Statt über Werbenetzwerke Geld zu investieren machen Sie eine Pay per Share Aktion: Ihr Produkt- oder Firmenhashtag (zB. #FirmennameHilft) oder Link wird von uns und Ihnen in Social-Media-Kanälen verbreitet und für jeden Share, View, Lead oder Sale bieten Sie einen Spenden-Gegenwert. Dieser kann unter Ihren üblichen Werbekosten liegen oder auch höher.
  • Kauf-bringt-Spende-Aktion: Versehen Sie Ihre Produkte mit einem Hinweis auf einen festen Spendenanteil des Kaufpreises und beweisen Sie damit, dass Engagement gut tut. Ihnen, dem Kunden und vor allem den blinden Kindern.

Wenden Sie sich per Mail an uns und lassen Sie sich beraten! Wir haben viele Ideen und gute Partner.
Schreiben Sie unverbindlich an kontakt [ät] anderes-sehen.de Wir rufen Sie gern zurück.

Was wir noch brauchen

  • PR-Unterstützung für Themen, wo etwas fehlt, gemacht werden sollte. Wie Bücher/Spiele für Blinde, Bildungschancen, Selbständigkeit, Erziehungsfragen etc. (Nachrichten schreiben, in Medien unterbringen)
  • Buchhaltung/Steuerberater-Unterstützung pro bono. Wir brauchen jemanden, der unsere Buchführung im Griff hat und uns begleitet.
  • Kleiner Lagerraum für die Kinderbücher (also sicher und trocken). Ca. 4 qm in Berlin-MItte oder Prenzlauer-Berg

Anderes Sehen e.V. ist eingetragen beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter VR 31021 B, als gemeinnützig anerkannt mit dem Zweck „Förderung der Hilfe für Behinderte (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 10 AO)“ und berechtigt für diese Zwecke Zuwendungsbestätigungen nach Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Spendenkonto

Empfänger: Anderes Sehen e.V.

Bank: GLS Gemeinschaftsbank

IBAN: DE89 4306 0967 1132 6364 00
BIC: GENODEM1GLS

Verwendungszweck: Spende