Fahrdienste für Menschen mit Behinderung

Wer bezahlt den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung?

Bei Fahrten aus medizinischen Gründen bezahlt die Krankenkasse den Fahrdienst. Die Krankenkassen nennen diese Fahrten Krankenbeförderung.

Bei Fahrten zur sozialen Teilhabe übernimmt die Eingliederungshilfe die Kosten. Die rechtliche Grundlage dafür ist das 9.Sozialgesetzbuch, Paragraf 83 (SGB IX, § 83): „Leistungen zur Mobilität“.
Auch die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt bezahlen in manchen Fällen den Fahrdienst.

Die Voraussetzungen und die Kosten für Fahrdienste sind regional unterschiedlich. Die Behindertenbeauftragten der Gemeinde, der Stadt oder des Kreises können Ihnen Auskunft geben.

Wo gibt es Beratung zu den Fahrdiensten?

Beratung zu Fahrdiensten in Ihrer Nähe bekommen Sie bei diesen Stellen:

https://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/nachteilsausgleiche/fahrdienste.php


Neben den oben genannten Diensten gibt es auch noch

Das Blindenmobil – Kostenloser Fahr- und Begleitservice von A nach B, Hilfe von A bis Z

Das Blindenmobil ist ein Fahr- und Begleitservice der ganz besonderen Art: Blinde und hochgradig sehgeschädigte Menschen werden nicht nur von A nach B gefahren, sondern auch in nichtalltäglichen Situationen unterstützt. Sei es bei Behördengängen, Bankgeschäften oder Facharztterminen, beim Ausfüllen von Formularen, Unterzeichnen von Dokumenten oder Zurechtfinden in fremden Gebäuden.

Bisher ist das Blindenmobil in Berlin, Köln, Hannover, Hamburg, Stuttgart, Rhein-Main, Nürnberg/Fürth, Düsseldorf/Wuppertal, Mönchengladbach/Viersen/Krefeld/Neuss, Leipzig/Halle und drei Mal im Ruhrgebiet im Einsatz. Weitere Großstädte sollen folgen.

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