❤ Spenden per Testament

Es kann viele gute Gründe geben, einen Teil oder das gesamte Vermögen an eine gemeinnützige Organisation zu vermachen. Wenn Sie Ihr Vermächtnis, also ihr Lebenswerk, einem guten Zweck zukommen lassen möchten, wie zum Beispiel die Förderung und Unterstützung blinder Kinder, dann sollten Sie auf jeden Fall ein Testament anfertigen. Nur so können Sie den Verbleib Ihres Nachlasses in Ihrem Sinne regeln. Meistens ist der Pflichtteil ihres Erbes, der Eltern, Ehegatten oder Kindern zusteht, ausgenommen. Doch wenn Kinder oder Enkel finanziell nicht auf das volle Erbe angewiesen sind und wenn Sie meinen, dass Ihre Familie versorgt ist, können Sie diejenigen unterstützen, die wirklich Hilfe benötigen. Auch wenn Sie keine Angehörigen haben, können Sie Anderes Sehen e.V. zur Förderung blinder Kinder als Erben einsetzen.

Wichtig ist, dass Sie einige Formvorschriften für ein Testament beachten müssen:

  • Das Testament muss eigenhändig von Hand geschrieben und unterschrieben oder notariell erstellt worden sein.
  • Die Unterschrift soll Vor- und Zunamen enthalten.
  • Das Testament sollte mit Zeit und Ort der Errichtung versehen werden.
  • Bei einem gemeinsamen Testament von Eheleuten reicht es aus, wenn ein Partner das Testament handschriftlich abfasst und der zweite Ehepartner dieses Testament ebenfalls unterschreibt (Vor- und Zuname).
    Auch hier sollten Ort und Datum hinzugefügt werden.
  • Besteht das Testament aus mehreren Seiten, sollte jedes Blatt nummeriert und alle Blätter zusammengeheftet werden. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Beteiligten und sollen zum Beispiel nachträgliche Fälschungen Ihres „Letzten Willens“ verhindern.
  • Lassen Sie Ihr Testament vom zuständigen Amtsgericht aufbewahren. Nur dann ist sichergestellt, dass dies im Todesfall auch wirklich gefunden und eröffnet wird.
  • Ihr Wille wird gewährleistet, wenn das Testament gemeinsam mit einem Rechtsanwalt oder vor einem Notar abgefasst wurde. Dort werden Ihre Vorstellungen formal und juristisch einwandfrei umgesetzt und für die amtliche Verwahrung gesorgt. Dies könnte sich als wichtig erweisen, wenn Sie von den gesetzlichen Erbfolgeregelungen abweichen möchten und etwa einen Teil Ihres Nachlasses sozialen Zwecken – etwa der Arbeit für blinde Kinder durch Anderes Sehen e.V. – widmen möchten.
  • Schreiben Sie etwa: „Zu meinem Erben berufe ich den Verein ,Anderes Sehen e.V.‘ zur Förderung blinder Kinder, Zionskirchstraße 73, 10119 Berlin, bzw. deren Rechtsnachfolger“

Lassen Sie Ihr Testament von Ihrem Amtsgericht aufbewahren. Das stellt sicher, dass es im Todesfall gefunden und verwendet wird. Wenn Sie das Testament beim Anwalt oder beim Notar verfassen, werden Ihre Absichten formal und juristisch einwandfrei umgesetzt. Er kümmert sich auch um die Aufbewahrung beim Amtsgericht. Das ist wichtig, wenn Sie einen Teil Ihres Nachlasses einem guten Zweck zukommen lassen wollen, wie der Förderung blinder Kinder.

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