Wir geben hier die Einladung wieder:
EINLADUNG ZUM INKLUSIVEN AKTIONSTAG im ABSV
Dienstag, 26. Mai 2026, 10:00 Uhr – 16:00 Uhr
Auerbachstr. 5 und 7, 14193 Berlin Weiterlesen
Wir geben hier die Einladung wieder:
Dienstag, 26. Mai 2026, 10:00 Uhr – 16:00 Uhr
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Wir haben Juan Ruiz, den blinden Mobilitäts-, Klicksonar- und Wahrnehmungstrainer
von Freitag, 10., bis Sonntag 12. April 2026 nach Köln eingeladen. Es können Einzeltrainings in Orientierung und Mobilität mit Langstock und Klicksonar bei ihm gebucht werden.
Wir haben Juan Ruiz, den blinden Mobilitäts-, Klicksonar- und Wahrnehmungstrainer
vom Samstag, 18., bis Sonntag 19. April 2026 nach Stuttgart eingeladen. Es können Einzeltrainings in Orientierung und Mobilität mit Langstock und Klicksonar bei ihm gebucht werden.
Zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) steht im April ein Reformentwurf zur Abstimmung, der dringend notwendige Verbesserungen blockiert und weitere Rückschritte für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und die Wirtschaft plant. Entgegen geltendem Recht.
Barrierefreiheit bedeutet Fortschritt und Wachstum
Zunächst eine Begriffsklärung: Barrierefreiheit ist eine Designqualität, die allen Nutzerinnen und Nutzern zugutekommt (Usability). Sie erleichtert den Umgang mit Produkten, Dienstleistungen und Umgebungen. Ein inklusives Design, das alle Menschen berücksichtigt, macht Inhalte lesbarer, verständlicher, zugänglicher, bedienbarer und komfortabler. Es ermöglicht die Nutzung auch unter erschwerten Bedingungen. Davon profitieren alle – für die etwa 25 % der EU-Bevölkerung, die mit einer Behinderung leben (ca. 90 Millionen Menschen, Quelle: Rat der Europäischen Union), ist barrierefreies Design jedoch oft eine unverzichtbare Voraussetzung.
Inklusive Unternehmen haben 28% höhere Umsätze (Quelle: Accenture – „Getting to Equal: The Disability Inclusion Advantage“ (2018)). https://www.accenture.com/content/dam/accenture/final/a-com-migration/pdf/pdf-89/accenture-disability-inclusion-research-report.pdf
Fortschrittsbremse: Fehlende Verpflichtungen und fehlende Sanktionen
Die Umsetzung von Barrierefreiheit stellt Produktentwickler, Ingenieure, IT-Fachleute, Designer und Architekten vor Herausforderungen – doch dies ist ein normaler Teil des professionellen Entwicklungsprozesses. In Deutschland jedoch ignorieren die meisten Verantwortlichen in diesen Berufen sowie ihre Auftraggeber diese Anforderungen. Dadurch wird das Leben vieler Menschen unnötig erschwert.
Ein zentraler Grund dafür ist das Fehlen verbindlicher gesetzlicher Vorgaben und wirksamer Sanktionen für Unternehmen, die sich nicht an die bestehenden Regeln halten. Die Folge: Die meisten Orte, Produkte und Dienstleistungen werden nicht barrierefrei gestaltet. Damit verschenkt die Gesellschaft ein enormes Potenzial – für die Wirtschaft und die Nutzenden. Betroffen sind ältere Menschen, Eltern mit Kinderwagen, Personen mit vorübergehenden Einschränkungen (z. B. einem gebrochenen Bein) oder mit schlechten Augen sowie Menschen mit Behinderungen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert seit 2006 gleichberechtigten Zugang zu Informationen (https://www.behindertenrechtskonvention.info/zugaenglichkeit-3790/)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – BGG im Prozess https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-zur-aenderung-des-behindertengleichstellungsgesetzes.html?cms_templateQueryString=BGG&cms_showNoGesetzesstatus=true&cms_showNoStatus=true
Barrierefreiheit als Innovationstreiber
Barrierefreiheit ist nicht nur eine Frage der Nutzungsfreundlichkeit, sondern auch des Fortschritts: Viele Erfindungen wie das Telefon, die Schreibmaschine, die SMS, der Pizzaschneider, die Linkshänderschere, die elektrische Zahnbürste, die Rolltreppe oder Sprachassistenten entstanden aus dem Bedarf nach Barrierefreiheit. Usability und Barrierefreiheit sind zentrale Motoren für Innovation. Fortschritt schafft mehr Nutzen, als er kostet.
Allein in der EU leben 90 Millionen Menschen mit Behinderungen – das entspricht einem Viertel der Bevölkerung (Quelle: Rat der Europäischen Union). Zusammen mit ihren Angehörigen und Freundinnen und Freunden ist fast die Hälfte der Bevölkerung betroffen, deren Alltag durch mangelnde Barrierefreiheit erschwert, ineffizienter, komplizierter oder sogar unmöglich gemacht wird. Ein gigantischer Wirtschaftsfaktor und ein riesiger Markt bleiben so ungenutzt.
Verletzung der Menschenrechte
Fehlende Barrierefreiheit ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte, den sich Deutschland leistet – und den Verstoß will die Bundesregierung nun sogar gesetzlich verankern. Der geplante Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), dem EU-Recht und Artikel 3 des Grundgesetzes. Er »schützt« Unternehmen statt betroffene Menschen. Die Bundesregierung schreibt damit die Rechtfertigung von Diskriminierung ins Gesetz.
Im Entwurf wird beispielsweise pauschal festgelegt, dass Anpassungen von Produkten und Dienstleistungen oder bauliche Veränderungen pauschal als „unzumutbare Belastung“ gelten – auch wenn diese kostenneutral wären und ohne Nachweis tatsächlicher wirtschaftlicher oder baulicher Aufwände. Falls Kosten überhaupt entstehen, könnte für Kleinunternehmen ein Schwellwert festgelegt werden. Der aktuelle Gesetzentwurf aber belässt Barrierefreiheit weiterhin für alle als freiwillige Option (das hat in den letzten 20 Jahren nicht funktioniert) und „schützt“ Unternehmen statt betroffene Menschen.
Der European Accessibility Act (EAA) verlangt ab 2025 Barrierefreiheit für digitale Produkte und Dienstleistungen (Quelle: EUR-Lex – Richtlinie (EU) 2019/882).
Wie lässt sich die Bedeutung von Barrierefreiheit vermitteln?
Wie können wir den Verantwortlichen in Politik und Gesetzgebung klarmachen, dass Barrierefreiheit für alle von Vorteil ist – in jeder Hinsicht?
Das Kostenargument widerlegt sich selbst
In der Produktentwicklung verursacht Usability (Gebrauchstauglichkeit) kaum zusätzliche Kosten. Bei der Umsetzung führt sie jedoch zu einer größeren Zielgruppe und damit zu mehr Umsatz – schneller, einfacher und effizienter. Dies gilt für Architektur, Webentwicklung, Software, Läden, Arztpraxen, Verpackungen, Museen, Schulen, Bildungseinrichtungen, Arbeitsplätze, Transportwesen, öffentlicher Nahverkehr, Digitalisierung und viele weitere Bereiche. Wer Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigt, spart sich spätere, teure Nachbesserungen.
Positive Beispiele aus der Praxis:
Kritik zur »Reform« von allen Seiten
Alarm schlagen unter anderem die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, AbilityWatch und Sozialheld*innen über Behindertenverbände wie die Lebenshilfe bis hin zur Senioren-Union der CDU.
Aktuelle Petition zum Thema:
Petition zur Reform des BGG
Potenzielle Interviewpartner:
René Schaar hat eine dringende Petition gestartet, die wir, Anderes Sehen e.V., mit ganzem Herzen und voller Kraft und Verstand unterstützen:
Schluss mit Schlupflöchern bei Barrierefreiheit! Das Behindertengleichstellungsgesetz muss so angepasst werden, dass Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft Pflicht wird! Baulich, digital, kommunikativ.
Unbedingt schnell die Petition zeichnen! Dringender Handlungsbedarf!
Ich will nichts Besonderes:
Ich will mit meiner Mama ins Kino.
Mit meiner Oma zu einer rollstuhlgerechten Arztpraxis.
Mit Luis und seinem E-Rollstuhl in die Kneipe.
Mit David und Lisa aufs Konzert, ohne dass Brandschutz als Vorwand dient, sie abzuweisen und mit Hannah in den Urlaub. Einfach so.
Barrierefreiheit ist kein Nischenthema, sondern betrifft uns alle: 16 % der Menschen leben mit Behinderung, in Deutschland haben 10 % einen Schwerbehindertenausweis – und 97 % der Behinderungen entstehen erst im Laufe des Lebens. Und es kann jede*n treffen: durch Unfall, Krankheit oder einfach im Alter.
Teilen führt zu mehr Unterschriften!
Informiere Familie und Freund*innen.
So hilfst du, mehr Unterschriften zu sammeln!
Wir haben Juan Ruiz, den blinden Mobilitäts-, Klicksonar- und Wahrnehmungstrainer
am Freitag, 20. bis Sonntag 22. März 2026 nach Frankfurt (Main) bestellt. Es können Einzeltrainings in Orientierung und Mobilität mit Langstock und Klicksonar gebucht werden.
Ort der Trainings: Rümelinstraße 32, 60386 Frankfurt am Main.
Dort beginnen die Trainingseinheiten. Der Eingang des Kinder- und Jugendhauses befindet sich in der zurückgesetzten Häuserecke von Rümelinstraße Ecke Dunckerstraße. Die Tür in einem Windfang aus Glas.
ÖPNV: U-Bahnstation U7 und U4 »Schäfflestraße« ist wenige Minuten zu Fuß entfernt. Die U4 ist eine schnelle Verbindung zum Hauptbahnhof.
Wir veröffentlichen hier einen spannenden Aufruf an alle über 18 Jahre:
Nach dem großen Erfolg im vergangenen Sommer führt das Blindenhilfswerk Berlin auch 2026 wieder ein besonderes Mobilitäts- und Orientierungstraining in Wien durch. Von 17. bis 21. August 2026 begleiten wir eine vierköpfige Gruppe gesetzlich blinder und hochgradig sehbehinderter Menschen durch ein intensives, praxisnahes Training „auf unbekanntem Terrain“.
Das Programm bietet die Möglichkeit, Neues auszuprobieren, die eigenen Mobilitätsstrategien zu erweitern und mit moderner Technik zu arbeiten – eingebettet in eine offene, kleine Gruppe und unterstützt durch fachkundige Begleitung.
2009 hat sich Deutschland mit der Ratifizierung der UN-BRK dazu verpflichtet, ein inklusives Schulsystem aufzubauen. In den 16 Jahren ist sehr wenig dafür getan worden. Man wartet ab, sitzt aus, verschiebt, lehnt ab. Das Geld wäre da (hier wurde ein halbe Milliarde Euro gefunden). Es wird nur leider gegen die Inklusion und gegen die Menschenrechte eingesetzt. Weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes
Berlin. Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte ein stärkeres Engagement der Privatwirtschaft für Barrierefreiheit und drängt die Bundesregierung, den derzeit vorliegenden Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) entsprechend zu überarbeiten. Weiterlesen
Moritz Kranz, Student der PH Heidelberg, befasst sich in seiner Masterarbeit mit der Bedeutung von Farben. Er hat hierzu eine Online-Befragung für Schüler:innen mit Blindheit in der Sekundarstufe entwickelt. Weiterlesen
Wir haben Juan Ruiz, den blinden Mobilitäts-, Klicksonar- und Wahrnehmungstrainer
vom Freitag, 21., bis Sonntag 23. November 2025 nach Berlin eingeladen. Es können Einzeltrainings in Orientierung und Mobilität mit Langstock und Klicksonar bei ihm gebucht werden.
Die gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen im Jahr 2025 stellen die Umsetzung von Inklusion zunehmend vor Herausforderungen. Obwohl es breite Zustimmung zu inklusiven Grundprinzipien gibt, bleibt ihre Umsetzung in Organisationen ein komplexes und oftmals umstrittenes Feld.
Mitteilung der Hochschule Neubrandenburg:
Unser Masterstudiengang Organisationsentwicklung und Inklusion (ORI) setzt genau hier an: Inklusion wird nicht als idealistisches Ziel verstanden, sondern als gesetzlich und menschenrechtlich verankerte Aufgabe, für deren Gestaltung qualifizierte Fachkräfte dringend benötigt werden. Bundesweit einmalig in seinem Profil verbindet ORI fundiertes Wissen mit konkreter Gestaltungskompetenz. Studierende lernen, gesellschaftliche Vielfalt als Ressource zu begreifen und Veränderungsprozesse professionell zu begleiten – in Bildung, Sozialer Arbeit, Verwaltung, Gesundheitswesen und darüber hinaus.
Zum Sommersemester 2026 startet der Studiengang „Organisationsentwicklung und Inklusion“ zum siebten Mal. Weiterlesen
Apple hat mit dem sogenannten Schwebenden Text („Hover Text“) eine nützliche Funktion in iOS und iPadOS integriert, die vor allem sehbehinderten Nutzer:innen das Lesen am Bildschirm erleichtert. Sie ist nicht für blinde Menschen gedacht, da diese mit Screenreadern wie VoiceOver arbeiten. Der Schwebende Text richtet sich an Menschen, die noch Restsehen haben, aber Schwierigkeiten mit kleiner oder kontrastarmer Schrift haben. Weiterlesen
Wir haben Juan Ruiz, den blinden Mobilitäts-, Klicksonar- und Wahrnehmungstrainer
vom Freitag, 07., bis Sonntag 09. November 2025 nach Stuttgart eingeladen. Es können Einzeltrainings in Orientierung und Mobilität mit Langstock und Klicksonar bei ihm gebucht werden.
Aus dem Inklusionspegel-Newsletter:
| /// Nordrhein-Westfalens Kommunen sind arm dran. Altschulden, Haushaltsdefizite, kein Geld für nichts, schon gar nicht für Maßnahmen, die die inklusive Bildung an ihren Schulen besser und attraktiver machen würden.
Aber halt: Daran gemessen, geben sie an anderer Stelle meist ohne zu hinterfragen Geld aus, als ob es unaufhörlich auf dem Straßenbegleitgrün wüchse. Mindestens 30 neue Förderschulen wollen die Städte, Kreise und Landschaftsverbände bauen. Allein eine davon – vom Landschaftsverband Rheinland – wird absehbar mehr als hundert Millionen Euro kosten. Insgesamt dürfte für die geplanten mindestens 30 Förderschulen ein Kostenvolumen von einer Milliarde Euro nicht unrealistisch sein. Anschließend werden – weil die Schulträgerkosten für Förderschulen höher sind als für allgemeine und inklusive Schulen – auch die laufenden Kosten für das vergrößerte Förderschulsystem steigen, insgesamt um geschätzte mindestens 40 Millionen Euro, jedes Jahr. Liebe Kommunen, sagt nie mehr wieder, ihr hättet für die inklusive Bildung kein Geld! |
Überzeugendes Fachwissen und großartige Redaktion: Weiterlesen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wichtiges Urteil gefällt, das viele Eltern schwerbehinderter Kinder betrifft. Am 11. September 2025 entschieden die Richterinnen und Richter, dass Arbeitgeber Rücksicht auf die besonderen Belastungen dieser Eltern nehmen müssen. Sie dürfen nicht benachteiligt werden, wenn sie ihre Arbeitszeiten an die Pflege und Betreuung ihres Kindes anpassen müssen.
Sehr geehrte Eltern,
wir laden Sie herzlich aber dringend ein, an einer bundesweiten Online-Elternbefragung „Mein Kind in der Schule: Unterstützung und Barrieren im Schulalltag von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ teilzunehmen.
Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte möchte mit Ihrer Unterstützung mehr über den Schulalltag von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder Behinderungen erfahren – unabhängig davon, ob Ihr Kind eine allgemeine Schule oder eine Förder- bzw. Sonderschule besucht.
Die Burgweide-Schule in Hamburg ist ein beeindruckendes Beispiel dafür, wie aus einer vermeintlichen Problemschule ein Ort gelebter Inklusion und Vielfalt werden kann. Ihr Erfolgsweg zeigt: Mit Mut, klaren Konzepten und einem starken Team kann Schule überall zu einem echten Zukunftsort werden.
Vor zehn Jahren stand die Grundschule An der Burgweide in Hamburg-Wilhelmsburg kurz vor dem Aus. Heute ist sie eine der spannendsten Schulen Deutschlands – ausgezeichnet mit dem Jakob-Muth-Preis für inklusive Schulen und mehrfach nominiert für den Deutschen Schulpreis. Aus der Hochhaussiedlung heraus hat sie vorgemacht, was viele für unmöglich hielten: Weiterlesen
Wie beantragt man einen Blindenführhund und worauf ist dabei zu achten? Moderatorin Lisa Mümmler und Rechtsexperte Johannes Sperling beleuchten diesen oft als kompliziert und undurchsichtig empfundenen Prozess.
Neben wertvollen Informationen und praktischen Tipps teilen die beiden auch persönliche Einblicke und beantworten ausgewählte Fragen aus der Hörerschaft.
Der Beitrag ist auf allen gängigen Podcast-Plattformen oder direkt unter folgendem Link abrufbar:
Jährlich bietet das ACCESS@KIT des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) blinden und sehbehinderten Oberstufenschülern/-innen und Schulabsolventen/-innen aus ganz Deutschland eine Orientierungsveranstaltung an. Über zwei Tage können Fragen rund um ein Studium unter den speziellen Bedingungen der Sehbehinderung/Blindheit angesprochen werden.
Zu den unterschiedlichen Themenkomplexen referieren u.a. Orientierungs- und Mobilitätstrainer, die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, Juristen, Experten des Studentenwerks, Mitarbeitende unterschiedlicher Einrichtungen am KIT sowie KIT-Studierende mit Sehbehinderung und Blindheit aus höheren Semestern.
Die nächste Informationsveranstaltung findet vom 6.–7. November 2025 am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) wieder in den neuen barrierearmen Räumlichkeiten des InformatiKOM 2 statt. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei, interessierte Eltern können ihr Kind gern begleiten.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bis spätestens 30. Oktober 2025 an per E-Mail an info@access.kit.edu oder telefonisch unter 0721/608-41937. Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier.
Quelle: Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V.
Für spätere Beweise: Nach seiner eindeutigen Ankündigung in der vorletzten Woche, den gestiegenen Etat für die Eingliederungshilfe zu „überprüfen“, stellt Sandra Maischberger in ihrer Sendung vom 1.7.2025 die Frage, ob das „nötig sei“. Er weicht aus und streitet das ab. Auf die Frage, ob gekürzt wird, sagt Friedrich Merz dann deutlich „eindeutig Nein“. Weiterlesen
Wie gelingt echte schulische Inklusion? Der sehenswerte kurze Beitrag „Schluss mit Sonderschulen – Italien zeigt, wie es geht“ wirft einen beeindruckenden Blick nach Südtirol, wo seit 1977 alle Kinder gemeinsam lernen – ob mit oder ohne Behinderung. Ganz ohne Sonderschulen. Der Film macht Mut, zeigt Lösungen und konfrontiert uns mit der Frage: Wenn es dort funktioniert, warum nicht auch bei uns? Weiterlesen
Ein neues edukatives Baukastensystem, das mit dem Ziel entwickelt wurde, die Feinmotorik insbesondere bei sehbehinderten Kindern zu fördern.
Die am 7. März 2025 in Kraft getretene SopädVO wird vom Berliner Bündnis für schulische Inklusion (mit zahlreichen Partner:innen u.a. Netzwerk Artikel 3, ISL Selbstbestimmt Leben, dem Grundschulverband Berlin, der GEW, der Lebenshilfe, dem Türkischen Bund Berlin Brandenburg, Eltern gegen Rechts) als regelwidrig angesehen, da sie gegen Berliner Regelungen und Mitwirkungsrechte verstößt. Die Verordnung beeinträchtigt die Bildungsrechte von Schülern mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.
Wir fordern daher die Umsetzung der 3. Änderung der Sonderpädagogikverordnung (SopädVO) unverzüglich auszusetzen.
Lesen Sie hier den offenen Brief an Frau Katharina Günther-Wünsch (Bildungssenatorin)