Neues zu Klicksonar! Studie zeigt, wir alle können es lernen. Auch Sehende.

Die Studie unterstreicht, dass sich unser aller Gehirn viel flexibler anpassen kann und umformen lässt, als gedacht. Insbesondere macht es offenbar keinen Unterschied, ob und wie gut oder viel wir (noch) sehen können.

Wer will, der kann: Jeder Mensch kann Klicksonar, die Echoortung ohne Hilfsmittel, erlernen – unser Gehirn passt sich einfach an.

Wer viel lernen will sollte sich die Studienergebnisse genauer anschauen. Es ist faszinierend. Die Studie wurde wieder unter Beteiligung von Lore Thaler durchgeführt. Wer des Englischen mächtig ist, wird die Studie spannender erleben als einen Krimi.

Leider nur populär-wissenschaftlich und erheblich verkürzt kommt diese deutsche Veröffentlichung aus. „Was bei der Echoortung im Gehirn passiert“ – Aber das Prinzip ist drin.

Die gesamte Studie im Oxford Academic

Changes in primary visual and auditory cortex of blind and sighted adults following 10 weeks of click-based echolocation training 
Liam J Norman, Tom Hartley, Lore Thaler
Cerebral Cortex, Volume 34, Issue 6, June 2024, bhae239
Link: https://academic.oup.com/cercor/article/34/6/bhae239/7696241

Oder als PDF

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Offener Brief zur Barrierefreiheits- und Diskriminierungsschutzblockade

Offener Brief an den Bundesjustizminister (ebenso per Mail an poststelle@bmj.bund.de)

Sehr geehrter Herr Buschmann,

wir vertreten als Verein mehrere tausend Eltern blinder und sehbehinderter Kinder. Wir können nicht verstehen, warum Sie die Rechte unserer Kinder nicht wahrnehmen, wie die meisten europäische Länder das tun. Wir fühlen uns und unsere Kinder diskriminiert durch Ihre Haltung. Dies ist keine Polemik, sondern schmerzhafte Wahrheit.

Das Bundesjustizministerium blockiert wichtige Schritte für Barrierefreiheit und Diskriminierungsschutz – national und europaweit. Der Deutsche Behindertenrat (DBR), unterstützt vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), fordert von Bundesminister Marco Buschmann: Schluss mit der Blockade!

Handeln Sie endlich! Der DBR fordert seit langem eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Klare Regeln müssen her, damit Güter und Dienstleistungen barrierefrei sind – auch bei privaten Anbietern. Die Weigerung, angemessene Vorkehrungen zu treffen, muss als Diskriminierung gelten. Nur so können Betroffene ihre Rechte einklagen.

Stoppen Sie das Zögern! Das BMJ spielt auf Zeit und verweist auf eine Evaluation des AGG. Dabei könnte eine schnelle Lösung sein, das Benachteiligungsverbot im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auf private Anbieter auszuweiten. Doch das BMJ führt die noch nicht verabschiedete 5. EU-Gleichbehandlungsrichtlinie als Ausrede an.

Blockieren Sie nicht Europa! Auf europäischer Ebene blockiert das BMJ ebenfalls die 5. EU-Gleichbehandlungsrichtlinie, die Diskriminierungsschutz in Bereichen wie Bildung und Sozialschutz vorsieht. Seit 2008 bremst Deutschland diese Richtlinie, obwohl Belgien als EU-Ratspräsident die Freigabe vorantreibt. Fast alle EU-Länder sind dafür, doch Deutschland zögert weiter.

DBR fordert Taten! „Das verbleibende Zeitfenster muss jetzt genutzt werden“, drängt Verena Bentele, Vorsitzende des DBR-Sprecherrats. „Menschen mit Behinderungen wollen nicht länger ausgebremst werden. Es geht um dringend notwendige Entscheidungen für ein barriere- und diskriminierungsfreies Deutschland.“

Politiker und Wähler, jetzt seid ihr dran! Die bevorstehende EU-Parlamentswahl ist entscheidend. Es ist höchste Zeit, den Schutz vor Diskriminierung zu stärken und Barrieren abzubauen. Herr Buschmann, geben Sie endlich Gas und setzen Sie sich für eine gerechte und barrierefreie Gesellschaft ein!

Wir möchten Sie bitten, uns eine sachlich angemessene und positive Antwort auf dieses Schreiben zu geben, die wir auf unserer Website veröffentlichen können. Falls Sie unsere Forderungen jedoch nicht folgen wollen, machen Sie bitte deutlich, warum Sie 1. gegen die Interessen durch Behinderungen benachteiligter Menschen agieren. 2. Wie Sie diesen Widerspruch zu den Menschenrechten, der UN-BRK und dem Grundgesetz rechtlich erklären können.

Mit freundlichen Grüßen


Wir haben noch nichts gehört, daher haken wir nach:

Sehr geehrter Herr Buschmann,
wir haben bisher weder eine Eingangsbestätigung noch eine Antwort erhalten, oder einen Hinweis bis wann wir mit einer Antwort rechnen können. Unser Anliegen betrifft ein Drittel aller in Deutschland lebenden Familien. Dürften wir Sie daher noch einmal auf die Auswirkung für das Wahlverhalten und die Politikverdrossenheit aufmerksam machen?

Der Anteil an der Bevölkerung mit einer Schwerbehinderung ist 9,6 % (plus Dunkelziffer). Die Zahl der direkten Familienangehörige berechnen wir demnach so: 9,6 % (Anteil der Bevölkerung mit Schwerbehinderung) x 2,44 (direkte Familienangehörige) = 23,4 %

(Bei einer Durchschnittsgröße von 3,44 Personen pro deutscher Familie hat jede/r durchschnittlich 2,44 Verwandte im direkten Umfeld (also Eltern, Kinder oder Geschwister).)

23,4 % aller Bundesbürger haben demnach eine schwerbehinderte Person in der direkten Verwandtschaft ersten Grades, also Eltern, Kinder oder Geschwister. Zusammen sind das 33 % der Bevölkerung.

Wir hoffen auf baldige Antwort.

Mit den besten Grüßen

Steffen Zimmermann (Vorstand Anderes Sehen e.V.)

 

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Inklusion beginnt im Schulgesetz

Wir, Anderes Sehen e.V., sind Teil des Berliner Bündnis für schulische Inklusion und schließen uns mit höchster Dringlichkeit der folgenden Forderung an.

Liebe Berliner Bildungssenatorin Frau Günther-Wünsch,

Am 30. Mai 2024 wird im Bildungsausschuss des Abgeordnetenhauses über Ihr Vorhaben beraten, das Berliner Schulgesetz zu ändern. Sie bewerben es verheißungsvoll mit “Gleiche Chancen für alle Kinder!”.

Wir haben nur eine Frage: Sind Sie bereit, endlich den Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung, also die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an Bildung, im Berliner Schulgesetz zu verankern, sodass „Gleiche Chancen für alle!“ auch für Kinder mit Behinderungen gilt?

Wir sind schockiert und beunruhigt über Ihre Aussagen im Bezirkselternausschuss1 Treptow-Köpenick am 16. April 2024. Sie haben gesagt, der Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung stehe ja in der UN-Behindertenrechtskonvention und die Eltern könnten doch klagen. Zudem haben Sie gesagt, Sie fänden es unehrlich, diesen Rechtsanspruch im Berliner Schulgesetz zu verankern, da er nicht erfüllt werden könne.

Aus unserer Sicht stellt dies eine in Kauf genommene Entrechtung von Kindern mit Behinderung dar. Der rechtswidrige Zustand besteht so lange, bis Eltern mit genügend Zeit, Kraft und Geld sich durch alle Instanzen geklagt haben.

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Protestplakate Vorschau Protestplakate hier downloaden

 

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28 Mio Bürger:innen leben mit einer Schwerbehinderung. Die wollen Inklusion – und zwar sofort und richtig!

Ein Drittel aller Bürger lebt direkt oder indirekt mit einer Schwerbehinderung. Das ist eine der stärksten Lobbygruppen in der Bevölkerung. Dennoch leiden wir unter Ausgrenzung und Missachtung unserer Rechte. Seit Jahrzehnten wird dieses Potenzial von uns nicht wahrgenommen und die Folgen als schicksalgegeben hingenommen. Die Politik kann die Bedürfnisse dieser Familien leicht übergehen, weil sie sich nicht als starke Gruppe selbst definiert, sonder jede als Einzelfall, die sich ihrem Schicksal fügt.

Unsere Grundrechte bzw. die unserer Angehörigen werden in der Gesetzgebung ignoriert. Eine Achtung des Rechtes auf gleiche Chancen und dem Verbot von Diskriminierung, wie im Grundgesetz vorgesehen und in den allgemeinen Menschenrechten und der UN-BRK verbrieft und ratifiziert, ist in Deutschland in der gelebten Realität in keinster Weise zu spüren. Deutschland liegt aufgrund der Missachtung der Menschenrechte behinderter Menschen im internationalen Ranking weit hinter anderen Staaten zurück, wo behinderte Menschen lange oder schon immer selbstverständlicher Teil der Gesellschaft sind.

Fast noch schockierender ist, dass schamlos und offen von führenden Politikern der FDP und AfD gefordert wird, die Menschenrechte behinderter Menschen weiter zu beschneiden. Und das, ohne dass ein Aufschrei des Entsetzens durch Medien und Köpfe geht. Inklusion ist ein Basis-Menschenrecht! Und dennoch wird in den meisten deutschen Bundesländern weiterhin die Segregation durch Sonderschulen ausgebaut. Sowohl in von SPD als auch von CDU regierten Ländern. Ein klarer Bruch der UN-BRK. Wie kann das sein? Rechtsbruch ist kein Kavaliersdelikt!

»Wir müssen uns als eine Bewegung sehen. Wir sind die, die alle mitnehmen wollen. Die, die niemand zurücklassen. Die, die Inklusion ihrer Liebsten und ihrer Nachbarn für richtig und gut halten. Wir sind die, die menschlich sind, die nicht nach unten treten. Die, die jedem seine Chance geben und nicht verweigern. Die, die ihre Zivilisation wertschätzen, weil sie auf Empathie beruht.«
Steffen Zimmermann

Wir sind ein Drittel der Bevölkerung! 28 Millionen!
Wir sind Wähler:innen und Konsument:innen.

Bevölkerungsanteil für Inklusion 33 %

 

Das sind knapp 28 Millionen Wähler:innen, Betroffene, Kämpfende, Diskriminierte, Benachteiligte, Leidende, Unterversorgte.

Das sind knapp 28 Millionen, für die Inklusion, Empathie, das Grundgesetz und die UN-BRK wichtig sind.

Das sind knapp 28 Millionen, die von Inklusionsgegnern wie AfD, FDP und Freie Wähler abgestoßen sind.

Das sind knapp 28 Millionen, die kein Verständnis für die menschenrechtswidrige Inklusionskritik der CDU/CSU haben. Die enttäuscht von Worten ohne Taten der SPD sind.

Das sind knapp 28 Millionen, die bisher nur Die Linke und Die Grünen und VOLT und die Piratenpartei als Interessenvertreter finden.


Berechnungsgrundlage:

Bei einer Durchschnittsgröße von 3,44 Personen pro deutscher Familie hat jede/r durchschnittlich 2,44 Verwandte im direkten Umfeld (also Eltern, Kinder oder Geschwister).

Der Anteil an der Bevölkerung mit einer Schwerbehinderung ist 9,6 % (plus Dunkelziffer). Die Zahl der direkten Familienangehörige berechnen wir demnach so: 9,6 % (Anteil der Bevölkerung mit Schwerbehinderung) x 2,44 (direkte Familienangehörige) = 23,4 %

23,4 % aller Bundesbürger haben demnach eine schwerbehinderte Person in der direkten Verwandtschaft ersten Grades, also Eltern, Kinder oder Geschwister. Zusammen sind das 33 % der Bevölkerung.


Weitere Hintergründe:

  • Laut den Daten lebten 2021 rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland.
  • Laut Schätzungen des Statistischen Bundesamtes lebten Ende des Jahres 2023 ca. 84,7 Millionen Menschen in Deutschland.
  • Etwa ein Drittel der Schwerbehinderten lebt in Haushalten mit zwei Personen und 17,3% in Haushalten mit drei oder mehr Personen.

Quellen:

  1. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/06/PD22_259_227.html
  2. https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61823/schwerbehinderte/
  3. https://www.rehadat-statistik.de/statistiken/behinderung/schwerbehindertenstatistik/
  4. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2861/umfrage/entwicklung-der-gesamtbevoelkerung-deutschlands/

Die rechtlichen Grundlagen für Menschenrechte und Behindertenrechte sowie das Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland für behinderte Menschen umfassen mehrere wichtige Gesetze, Konventionen und Verordnungen, die zusammen ein umfassendes Rechtssystem bilden, um die Gleichberechtigung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Und dennoch ist die Situation behinderter Menschen in Deutschland weit davon entfernt, was diese Gesetze und Regelungen zu versprechen scheinen. Der Alltag der Menschen spricht die Wahrheit und zeigt, dass all diese Regelungen zu weich sind und nicht beachtet werden. 

Grundgesetz (GG)

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland bildet die rechtliche Grundlage für die Gleichberechtigung aller Bürger, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes besagt explizit: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Dieser Grundsatz gilt für das gesamte deutsche Volk und steht über allen anderen Rechtsnormen.

UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein internationales Übereinkommen, das die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärkt und konkretisiert. Sie wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und trat im Mai 2008 in Kraft. Deutschland hat diese Konvention unterzeichnet und ist somit zur Umsetzung der darin enthaltenen Bestimmungen verpflichtet. Die UN-BRK regelt den Begriff der Barrierefreiheit klar und deutlich und sieht vor, dass Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu verschiedenen öffentlichen Einrichtungen und Diensten haben sollen.

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Das Behindertengleichstellungsgesetz regelt die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des öffentlichen Rechts. Es gilt für alle Behörden, Körperschaften und Anstalten des Bundes und ist ein wichtiger Teil zur Umsetzung von Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes. Das BGG definiert Barrierefreiheit und legt fest, dass bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel und öffentliche Gebäude und Einrichtungen für behinderte Menschen zugänglich und nutzbar sein müssen.

Bundesteilhabegesetz

Das Bundesteilhabegesetz ist ein weiteres wichtiges Gesetz, das speziell für Menschen mit Behinderungen in Deutschland erlassen wurde. Es zielt darauf ab, die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und ihre Rechte zu stärken.


Weiterführende Links:

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_3_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland
  2. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk
  3. https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/rechtliches/un-brk/un-brk-node.html
  4. https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/BJNR146800002.html
  5. https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/rechtliches/rechtliches-node.html
  6. https://www.aktion-mensch.de/inklusion/wahlen/europawahl-parteien-check-inklusion
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Inklusion ist Menschenrecht und nicht verhandelbar! Deutschland am Tiefpunkt

Mit Unterzeichung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen aufzubauen.

Denn in Artikel 24 der UN-BRK steht: „…Behinderte Kinder dürfen also nicht aufgrund ihrer Behinderung vom Besuch einer Grundschule oder einer weiterführenden Schule ausgeschlossen werden. Vielmehr soll ihnen gleichberechtigt mit anderen – nichtbehinderten – Kindern der Zugang zu einem einbeziehenden (inklusivem), hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht ermöglicht werden…“ Weiterlesen

14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK kritisiert die UNO erneut Deutschlands Umgang mit Menschen mit Behinderung und fordert den Abbau von Sondersystemen.

Ende August 2023 hat die UNO bei der 2. Staatenprüfung in Genf erneut geprüft, wie weit Deutschland mit der Umsetzung der UN-BRK gekommen ist. Wieder gab es eine deutliche Rüge und Deutschland wurde aufgefordert, den Abbau von Sondersystemen wie Förderschulen zu beschleunigen, weil Sondersysteme diskriminierend sind.  Weiterlesen

Europarat rügt Deutschland mit deutlichen Worten

Das hohe Maß an Armut und sozialer Benachteiligung in Deutschland stehe in keinem Verhältnis zum Reichtum des Landes, heißt es im Bericht des Europarats. Der Europarat begründet das mit mangelndem politischem Engagement. Weiterlesen

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Was sollen wir denn noch tun, damit das Recht unserer Kinder auf inklusive Bildung Wirklichkeit wird?

Der von uns hochgeschützte Newsletter Inklusions-Pegel – mittendrin e.V.“ bringt wieder einmal unserer aller Haltung auf den Punkt und formuliert eine klare Haltung und Forderung:

Wir zitieren:

Eltern aus ganz Deutschland bauen bei der Staatenprüfung zur UN-BRK in Genf ein Protestcamp auf. Sie schreiben gemeinsam mit über 140 Vereine und Verbänden und über 1.400 Unterstützer*innen einen Offenen Brief. Sie warten vergeblich vier Monate auf Antwort. Und jetzt sind sie wieder hier, vor dem Kanzleramt und bei der Tagung des Bundesbehindertenbeauftragten und sagen:

Der Bund muss endlich die Länder bei der inklusiven Bildung in die Pflicht nehmen! Denn sonst gibt es nur eine Interpretation:

IHR WOLLT ES NICHT!

Fast 15 Jahre schon geht es bei inklusiver Bildung in Deutschland nicht voran. Die Bundesländer machen mal ein Schrittchen voran, dann aber wieder zwei Schritte zurück. Die völkerrechtliche Verpflichtung zum Aufbau eines inklusiven Bildungssystems aus der UN-Behindertenrechtskonvention wird ignoriert. Es werden sogar wieder mehr Förderschulen gebaut. Ob es inklusive Angebote in den Schulen gibt, ist völlig zufällig und wohnortabhängig.

Unsere Kinder sind niemals selbstverständlich willkommen. Denn sie sollen woanders hin: In die Förderschulen. Inklusion? Immer unter Vorbehalt.

Wir fragen: Wie lange soll das noch so gehen? Noch einmal 15 Jahre? Oder noch 30? Oder noch 60?

Die Antworten, die wir aus den Bundesministerien hören, sind immer die gleichen:

  • Die Länder sind zuständig. Wir machen da nichts.
  • Auf Offene Briefe antworten wir sowieso nie.
  • Förderschulen sind doch auch irgendwie inklusiv.

Leugnen, verzögern, umdeuten: Das ist die deutsche Strategie.

Der UN-Fachausschuss, das Deutsche Institut für Menschenrechte und der Bundesbehindertenbeauftragte können noch so viel mahnen: Der Bund steckt den Kopf in den Sand.

UNS REICHT ES!

Und deshalb demonstrieren wir hier in Berlin.

👉 Wer Politikverdrossenheit weiter schüren will,
ignoriert uns auch diesmal.

👉 Wer Kinder mit Behinderung weiter separieren will,
ignoriert uns auch diesmal.

👉 Wer nur über die UN-BRK reden, aber nicht handeln will,
ignoriert uns auch diesmal.

Aber wir werden immer wieder die Hand in die Wunde legen:
IHR WOLLT ES NICHT!

 

Berlin, 27.2.2024
Die Genf-Elterngruppe und Erstunterzeichnerinnen des Offenen Briefes.

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Tanzworkshops für junge sehbeeinträchtigte und blinde Menschen

In Hamburg, Marburg und Berlin bietet das Team „Ballett für Blinde“ Workshops an. Wir haben es ausprobiert und sind sehr überzeugt vom Konzept. Es hat Spaß gemacht und die Teilnehmer:innen kamen ins Schwitzen, haben sich bewegt und vor allem haben sie freie Bewegungen unverkrampft nutzen gelernt. Hip Hop Dance, moderner Tanz aber auch Ballet sind Bestandteil der leichtfüßigen Veranstaltungen. Kinder und Erwachsene genießen es. 
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Klicksonar- und Mobilitätstraining im März ’24

Wir haben Juan Ruiz, den blinden Mobilitäts-, Klicksonar- und Wahrnehmungstrainer vom Freitag, 15., bis Montag 18. März 2024 nach Berlin bestellt. Achtung, das ist neu! Auch der Montag steht zur Verfügung. Es können Einzeltrainings in Orientierung und Mobilität mit Langstock und Klicksonar gebucht werden.

#### Leider schon komplett ausgebucht ####

Anderes Sehen e.V. übernimmt wieder den größten Teil der Kosten und die gesamte Organisation.

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Der Tätigkeitsbericht von Anderes Sehen e.V. für 2023

Die Tätigkeiten der Vereins Anderes Sehen e.V. umfassten im Jahr 2023 unter anderem:

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Ende der Inklusion an Berliner Schulen scheint besiegelt

Es wird zwar so nicht offiziell ausgesprochen, aber alle Zeichen deuten darauf hin, dass das die Intention der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Katharina Günther-Wünsch (CDU) ist oder einfach Einkauf genommen wird. Denn das im Juli eingetretene de-facto-Ende der inklusiven Beschulung für blinde Kinder wurde bisher nicht zurückgenommen.

Seit mehrere Organisationen in Berlin im Juli 2023 auf die menschenrechtsverletzenden Handlungen (oder Unterlassungen) des Senats und verschiedener Verantwortlichen hingewiesen haben, ist nichts passiert. Kein Gespräch, kein Entgegenkommen, keine Mail, überhaupt keine Reaktion.

Zunächst im Juli war von unserer Seite ein freundliches „wie sollen wir das einordnen und wie soll es weitergehen?“ Nichts. Und dann, weil nichts passierte, ein dringliches Schreiben mit Hinweis auf die kaum noch mögliche Beschulung – und die Bedeutung für das Leben unserer Kinder. Nichts. Dann mit Forderungen und hoher Dringlichkeit. Endlich wurde uns ein Termin am 5. März angeboten.

Wir sind uns nicht sicher, ob die verantwortlichen Stellen die Brisanz verstanden haben, welche Auswirkungen ihr Nicht-Handeln in den letzten 7 Monaten auf die gesamte Entwicklung der Kinder hat. In dieser nie dagewesenen Situation ist eine Lösung dringend nötig, um eine Abwärtsspirale aufzuhalten, in der die Kinder exkludiert werden. Wir haben gewartet. Es ist nichts passiert. Wir Eltern benötigen dringend eine kurzfristige Lösung und insbesondere Gesprächsbereitschaft, die in irgendeiner Form unseren blinden und sehbehinderten Kindern eine inklusive Beschulung ermöglicht. Wir möchten uns mit den Verantwortlichen abstimmen, was die Situation zum Besseren verändern kann und nicht mehr länger systemisch und systematisch unterversorgt werden. Wir benötigen einen runden Tisch, um fachliche Alternativen zur akuten Unterstützung der am meisten betroffenen Kinder zu vereinbaren. Wir benötigen Verantwortliche, die den beruflichen Auftrag ernst nehmen. Wir können weder länger warten noch zuschauen, wie unsere Kinder unter unsäglichen Bedingungen und nur mit übermenschlichem Engagement ihrer Eltern, die derzeitige Schulsituation von Tag zu Tag überstehen.


Der offene Brief vom 21. Dezember 2023

Keine Förderung blinder Lernender an Berliner allgemeinen Schulen – offener Brief

Sehr geehrte Frau Senatorin Günther-Wünsch,

seit dem Schuljahr 2023/2024 erhalten in Berlin blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler im inklusiven Unterricht nahezu keine mobile blinden- und sehbehindertenpädagogische Unterstützung mehr. Die wenigen Stunden, die die Johann-August-Zeune-Schule für Blinde für eine mobile fachspezifische Unterstützung bisher informell zur Verfügung hatte, wurden – zu diesem Schuljahr gestrichen.

Daher wenden wir uns heute als Bündnis der folgenden Organisationen an Sie:

  • Anderes Sehen
  • Berliner Bündnis für schulische Inklusion
  • Bundesvereinigung der Eltern blinder und sehbehinderter Kinder (BEBSK)
  • Eltern beraten Eltern von Kindern mit und ohne Behinderung
  • Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)

Für die betroffenen Kinder und ihre Familien ist eine unzumutbare und menschenrechtswidrige Situation geschaffen worden. Für viele Kinder geht es jetzt um entscheidende Weichenstellungen in ihrer Schullaufbahn.

Die allgemeinen Schulen, an denen die derzeit etwa 300 Lernenden mit Seheinschränkung unterrichtet werden, brauchen unabdingbar und sofort eine fachspezifische blinden- und sehbehindertenpädagogische mobile Unterstützung, um den Betreffenden angemessene Bildung anbieten zu können.

Wir sind uns nicht sicher, ob die verantwortlichen Stellen die Brisanz verstanden haben, welche Auswirkungen ihr Handeln und Nicht-Handeln auf die gesamte Entwicklung der Kinder hat. Sie werden exkludiert; Lehrkräfte äußern ihre Überforderung gegenüber Kindern und Eltern und Eltern versuchen mit „übermenschlicher“ Anstrengung, ihren Kindern in der Schule zu helfen.

Wir haben von konkreten Plänen erfahren, für ab dem Schuljahr 2024/2025 eine Regelung zu schaffen, die der Zeune-Schule Lehrerstunden zuteilt, mit denen die mobile Unterstützung geleistet wird.

Wir haben nun folgende konkrete Anliegen an Sie, sehr geehrte Frau Senatorin Günther-Wünsch:

  1. Bitte bestätigen Sie uns, dass tatsächlich dauerhaft ein Stundenkontingent an der Zeune-Schule zur mobilen Unterstützung inklusiv unterrichteter blinder und sehbehinderter Kinder geschaffen wird und dass dies wöchentlich mindestens 3 Stunden für jedes blinde und 1 Stunde für jedes sehbehinderte Kind beträgt.
  2. Bitte sorgen Sie dafür, dass im laufenden Schuljahr unverzüglich die fachspezifische Unterstützung der betreffenden Kinder bereitgestellt wird.
  3. Bitte initiieren Sie einen „runden Tisch“ an dem alle Verantwortlichen gemeinsam mit Ihnen und uns jetzt Lösungen schaffen.

Eltern und Selbsthilfeorganisationen haben allergrößte Sorge, dass die Kinder jetzt abgehängt werden und Ihnen schon in wenigen Monaten weiterführende Bildungs- und Lebenswege verschlossen werden, während verantwortliche Stellen die Zeit verstreichen lassen.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für das Weihnachtsfest

i.A. Reiner Delgado (Sozialreferent)

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)
Rungestraße 19 – 10179 Berlin
www.dbsv.org

Pflichtangaben: www.dbsv.org/impressum.html


Erst am 8. Februar 2024 kam dann eine Reaktion mit Terminvorschägen im März (dann ist ja das Schuljahr fast schon rum) für ein Treffen mit einer Referentin des Senats. Die Senatorin wird selbst nicht anwesend sein.

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Berliner Landesrecht wird den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention kaum gerecht

Auszug aus kobinet-nachrichten: „Anpassungsbedarf des Berliner Rechts an die UN-Behindertenrechtskonvention“

Aktuell wird das Berliner Landesrecht den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention kaum gerecht, teilte das Deutsche Institut für Menschenrechte mit, das erheblichen Anpassungsbedarf sieht.

Ein Beispiel ist nach Ansicht des Instituts, dass im Berliner Schulgesetz (SchulG Berlin) kein vorbehaltloses Recht auf schulische Inklusion verankert ist, wodurch Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen der Zugang zu regulären Schulen erschwert wird. Zudem enthält das SchulG Berlin in § 41 Absatz 3a eine Regelung, die das Ruhen der Schulbesuchspflicht für bis zu drei Monate ermöglicht. Dies greift in das Recht der betroffenen Schü­ler*innen auf Bildung gemäß Artikel 24 Absatz 1 UN-BRK ein.

Berlin hält sich bisher weder an die in der UN-BRK enthaltenen Vorgaben zur Normenprüfung noch an die Regelungen in § 8 Absatz 4 LGBG. Zwar waren bereits in den Jahren 2013/14 Schritte eingeleitet worden, um einige ausgewählte Gesetze und Verordnungen des Berliner Landesrechts im Hinblick auf die Umsetzung der UN-BRK zu überprüfen. Bei diesen ersten Schritten blieb es jedoch; eine erneute Prüfung des bestehenden Berliner Landesrechts hat bisher nicht stattgefunden. Auch künftiges Recht wird in Berlin derzeit nicht systematisch und umfassend auf seine Vereinbarkeit mit der UN-BRK überprüft. Der Fragenkatalog der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung (GGO II) mit fünf Fragen zu den Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen mit Behinderungen wird den Anforderungen an eine in der Konvention und im LGBG verpflichtend verankerte Normenprüfung nur teilweise gerecht.

Zu diesem Ergebnis kommt die vor kurzem veröffentlichte Analyse „Rechtlicher Handlungsbedarf im Land Berlin zur Umsetzung der UN-BRK. Notwendigkeit einer systematischen Normenprüfung“ der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention. Mittels einer Erhebung in Bund und Ländern hat die Monitoring-Stelle untersucht, inwieweit das Konzept der Normenprüfung bereits angewendet wurde.

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Keine Antwort auf die Katastrophenmeldung zur Inklusion? Der Bund ist gefordert.

Seit Oktober haben wir keine Antwort auf den Brief bekommen. Das Anliegen von 140 Vereinen und Verbänden und von über 1.400 engagierten Einzelpersonen wird einfach nicht gehört.

„Damit haben mehrere Millionen Bürger*innen dieses Anliegen unterstützt“

erklärte Prof. Dr. Sigrid Arnade gegenüber kobinet-nachrichten.

Die Überschrift des Offenen Briefs lautete:

Es besteht dringender Handlungsbedarf bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor allem im Bereich inklusiver Bildung (Artikel 24 UN-BRK)!

Habt Ihr Euch auch schon gefragt, was seitdem geschehen ist?

NICHTS! GAR NICHTS! Wir haben weder eine Eingangsbestätigung noch eine Antwort erhalten.

Eine Sternfahrt mit vielen Traktoren wünscht sich Prof. Dr. Sigrid Arnade, Sprecherin der LIGA Selbstvertretung, angesichts des monatelangen Schweigens von Hubertus Heil und Bettina Stark-Watzinger.

Hier (aus https://www.mittendrin-koeln.de/aktuell/detail/inklusion-jetzt) die Bitte an Euch:

Schreibt einen persönlichen Brief an die beiden Ministerien!

👉 Lasst Eurem Unmut freien Lauf, dass es bis heute keine Antwort gibt.
Inhaltliche Anregungen: Dafür gibt es keine akzeptable Entschuldigung. Wir wissen, dass Kinder mit Behinderung, wenn es um ihr Recht auf Teilhabe in der Gesellschaft geht, keine große Lobby haben. Hätten aber nicht gedacht, dass die Bundesregierung uns in dieser Art und Weise völlig ignoriert. Immerhin treten wir für ein Thema ein, das nicht nur für die Betroffenen wichtig ist, sondern für die gesamte Gesellschaft, wie auch die Unterstützung des Offenen Briefes durch große bundesweite Verbände zeigt.

👉 Drängt darauf, dass der Brief beantwortet wird, und zwar nicht mit belanglosem Blabla, sondern wirklich ernsthaft.
Inhaltliche Anregung: Fordern eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Verantwortung des Bundes für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen, wenn die Länder in dieser Aufgabe seit inzwischen fast 15 Jahren versagen.

👉  Und, am wichtigsten, fordert, dass die Ministerien unsere Forderungen, endlich als Bund Verantwortung für inklusive Bildung in Deutschland zu übernehmen, umsetzt.

Formuliert sind im Offenen Brief vier konkrete Forderungen:

1. Der Bund muss auf umfassende Aktionspläne für inklusive Bildung durch die Länder dringen.

2. Er muss eine einheitliche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich sicherstellen.

3. Der Staat muss in allen Bereichen die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention offensiv vertreten.

4. Die Bundesregierung muss eine bundesweite Aufklärungskampagne starten, die deutlich macht: Inklusion ist Menschenrecht und damit Pflicht, keine Kür und vor allem nicht in das Belieben der Länder gestellt.
👉 Schreibt an folgende Adressen:

Herr Minister Hubertus Heil
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin

Frau Ministerin Bettina Stark-Watzinger
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Kapelle-Ufer 1
10117 Berlin

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BVV: Bemerkungen im Abiturzeugnis über die Nichtbewertung einzelner Leistungen sind grundsätzlich geboten

Urteil vom 22. November 2023
1 BvR 2577/15, 1 BvR 2579/15, 1 BvR 2578/15

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass in Abiturzeugnissen transparent gemacht werden muss, wenn einzelne Leistungen nicht bewertet worden sind. Geklagt hatten Abiturientinnen* aus Bayern, deren Rechtschreibung wegen anerkannter Legasthenie nicht in die Noten eingeflossen war.
Weiterlesen

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2017 haben wir einen Brief an Christian Lindner (FDP) geschickt. Was ist daraus geworden?

Nichts!

Keine Antwort, keine Reaktion, keine Veränderung seiner Sicht, kein Entgegenkommen.

Hier der Auszug aus unserem Schreiben nachdem er ein Ende der Inklusion gefordert hatte, weil „Behinderte“ nur stören und die „guten“ beim Lernen hindern:

 

Sehr geehrter Herr Lindner,

Eine Partei, die FDP, die mit Ihnen, Herr Lindner klar gegen Inklusion Stimmung macht, statt die Voraussetzungen zu schaffen, und die Kinder lieber „wegsteckt“, statt ihnen eine Chance auf ein Leben in der Gesellschaft gibt, ist für die ganze Gesellschaft schädlich (Sie bevormunden etwa 9% der Bevölkerung direkt, und mit den Angehörigen, Freunden und dem aufgeklärten Teil der Gesellschaft sicher um die 60%). Ich verlange nicht die Abschaffung von Förderzentren, sondern mehr Anstrengung, diese unnötig zu machen. Herr Lindner, die richtige Lösung wäre, ALLE Schulen mit mehr Lehrern und mehr Geld auszustatten! Das haben unsere Kinder verdient! 2 Lehrer in JEDER Klasse, immer! Maximal 22 Schüler/Klasse. Und gute gut bezahlte Sonderpädagogen ausreichend für jede Klassenstufe (In Skandinavien werden diese nicht wie hier unterbezahlt, sondern besser). Ja, dazu muss man Lehrer und Sonderpädagogen ausbilden und einstellen. Das sind unter den besseren Bedingungen attraktive Arbeitsplätze für die Zukunft unseres Landes! Das sind keine Almosen für die Kinder sondern Zukunftsinvestitionen und Menschenrechte! Allen Schülern steht eine bessere Bildungssituation zu, als sie derzeit in Deutschland auf staatlichen Schulen angeboten wird. Dazu gehört auch Inklusion für jeden, der das für sein Kind will, denn dann ist sie auch wirklich gut und möglich. Sparen an Bildung und die Zementierung der Exklusion ist eine Zeitbombe für unsere Gesellschaft. Zeigen Sie, dass Sie klug genug sind, um in Bildung und die Zukunft Deutschlands zu investieren, dann sind Sie eventuell wählbar. Durch Ihre Inklusionsrede sind Sie unerträglich für alle Betroffenen geworden.

Die von Ihnen sogenannten Behinderten haben nicht per se eine geistige Behinderung. Oft sind sie die Klassenbesten, wenn sie in die Regelschulen gehen. Wer einen Menschen pauschal als Behinderung sieht, nur weil ihm ein Fuß oder die Augen fehlen, er Spastiken hat oder was auch immer, der hat offenbar eine Behinderung in seiner Weltsicht.

Nein, stellen Sie sich vor, bei Inklusion handelt es sich um Menschenrechte, die so normal sind, dass man dazu keiner Partei angehören muss. In welcher Zeit leben Sie? Nicht die Inklusion steht infrage, sondern dass kein Personal und kein Geld für Kinder ausgegeben wurde und wird.

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Studiengang „Organisationsentwicklung und Inklusion“

die Verschiedenheit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie die Notwendigkeit und Möglichkeiten der Chancengleichheit und damit auch die Organisation des gesellschaftlichen Einschlusses (Inklusion) findet zunehmend Akzeptanz in unserer Gesellschaft. In unserem berufsbegleitenden weiterbildenden Masterstudiengang „Organisationsentwicklung und Inklusion“ vermittelt der Studiengang das Wissen und die Kompetenzen für den respektvollen und zielorientierten Umgang mit Vielfalt, um das eigene und das Potenzial der Zielgruppen in der Praxis voll ausschöpfen zu können. Inklusion ist zugleich Leitbild, Haltung und Methode auf dem Weg zur Wertschätzung und Nutzung der Verschiedenheit aller Beteiligten. Weiterlesen

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DIE BLINZELTIERE – inklusiver und kostenfreier Theatertanzworkshop mit Musik

von und mit 5 Künstler*innen sowie Kinder und Jugendliche mit und ohne Sehbeeinträchtigungen vom 21. – 26.10.2023 jeweils 10–16 Uhr in Berlin Kreuzberg. Wir laden 12 Kinder zwischen 8 und 12 Jahren herzlich dazu ein, sich mit uns in BLINZELTIERE zu verwandeln, die Erwartungen trotzen und sich in unterschiedliche Welten zu den Themen Selbstbewusstsein, Mut, Wut, Wahrnehmung, Gemeinschaft und Zugehörigkeit begeben. Mit tanz- und theaterpädagogischen Übungen, Austausch, Improvisation, Musik, Spiel und Spaß entwickeln wir gemeinsam ein musikalisches Tanztheaterstück. Weiterlesen

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Die Canute-Konsolen werden ausgeliefert

Seit einiger Zeit gibt es schon den e-Book Reader Canute. Nun werden die ersten Canute-Konsolen von Bristol Braille ausgeliefert. 360 Braille Zeichen auf einem Display.

Der weltweit erste und einzige erschwingliche, mehrzeilige Braille-E-Reader.

Die Canute-Konsole ist eine Erweiterung des gewöhnlichen Readers und befindet sich schon seit einiger Zeit in der Entwicklung. Der Erfinder Ed sagte dazu „Wir sind sehr stolz auf die Vielseitigkeit der Canute-Konsole, die für eine Vielzahl von Sprachen und Braille-Codes geeignet ist.“

Canute-Konsole geöffnet, mit ausgefahrener Tastatur und hochgeklapptem Monitor auf einem Schreibtisch. Die Konsole ist ausgeschaltet.

Wenn Sie herausfinden möchten, ob die Canute-Konsole etwas für Sie ist, können Sie sich mit enquiries@bristolbraille.org in Verbindung setzen.

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Das Bildungssystem vor dem Kollaps

Natürlich merkt man all das nur, wenn man betroffen ist: Die aktuellen Zustände sind katastrophal. Ein Blick auf die Statistiken enthüllt das Ausmaß: Bundesweit fehlen fast 400.000 Kitaplätze, eine regelrechte Katastrophe für die Kinder und die Eltern. Jedes vierte Grundschulkind verlässt die vierte Klasse ohne die grundlegenden Lesefähigkeiten, eine alarmierende Tatsache, die auf deutlich zu wenig Personal zurückzuführen ist. Statt Team-Teaching mit zwei Pädagogen in kleinen Klassen haben wir sogar Ausfälle schon für die Kleinsten. Inklusion ist ein bloßer Papiertiger, ohne jede Umsetzung. Weiterlesen

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DB wird modern: Videocall-Begleitung für die Wegeführung blinder und sehbehinderter Fahrgäste

Eine neue Anwendung der Deutsche Bahn – die DB Wegbegleitung – kann Reisenden zukünftig auf Wunsch per Videoanruf bei der Orientierung am Bahnhof helfen.

Besonders Reisende mit eingeschränktem Sehvermögen oder vollständiger Blindheit fällt die Orientierung an für sie fremden Bahnhöfen schwer. Statt einer menschlichen Begleitung vor Ort, haben nun in einer ersten Pilotphase geschulte DB Mitarbeiter:innen die Reisenden mithilfe der DB Wegbegleitung aus der Ferne sicher zum gewünschten Ziel geführt.

„Mit der DB Wegbegleitung gehen wir einen wichtigen Schritt in Richtung barrierefreies Reisen. Der Pilot ermöglicht es uns, Erkenntnisse schnell umzusetzen und unsere Services weiter auszubauen.“ (Lisa Heise, DB Regio AG)

Im neuen Ersatzverkehr zwischen Nürnberg und Würzburg kam der Service bis zum 12. September erstmals zum Einsatz.

Sie finden weitere Informationen zum Service unter dem Zugportal.
Auf dem Youtube-Account von @MrBlindLife wird DB Wegbegleitung einem echten Praxistest unterzogen.

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Klicksonar- und Mobilitätstraining im Oktober ’23

Wir haben Juan Ruiz, den blinden Mobilitäts-, Klicksonar- und Wahrnehmungstrainer vom Donnerstag, 5., bis Sonntag 8. Oktober 2023 nach Berlin bestellt. Es können Einzeltrainings in Orientierung und Mobilität mit Langstock und Klicksonar gebucht werden. === bereits ausgebucht! ===

Anderes Sehen e.V. übernimmt wieder den größten Teil der Kosten und die gesamte Organisation. Weiterlesen

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Bitte teilnehmen: SeeMyLife Studie, erste Studie zur Lebensqualität

Bislang gibt es in der medizinischen Forschung nur für Erwachsene mit Sehbehinderung subjektive Abfragen zur Lebensqualität und zu Alltagssituationen. Da klinische Studien für neue Therapiemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Zukunft zunehmen werden, soll ein standardisierter Fragebogen auch für jüngere Betroffenen validiert werden.

SeeMyLife ist eine europäische Studie, an der sich neun Organisationen aus sechs Ländern beteiligen.

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AfD, Björn Höcke, möchte die Deutschen von Behinderten befreien

Thüringer AfD-Chef Björn Höcke, fordert, dass Kinder mit Behinderungen nicht mehr an Regelschulen unterrichtet werden sollen. Gerade angesichts der aktuellen erheblichen Zustimmungswerte, die die AfD auf Bundesebene verzeichnet, gewinnen AFD-Äußerungen laut der LIGA Selbstvertretung eine bemerkenswerte Bedeutung. Diese Äußerungen können nicht mehr einfach als belanglose Versuche abgetan werden, die lediglich auf das Sommerloch abzielen. Vielmehr wird nun deutlich erkennbar, welch ernstzunehmende Gefahren mit einer Unterstützung der AfD durch eine leichtfertige Wahlentscheidung der Bürger einhergehen können.

Björn Höcke betrachtet Inklusion als eines der so genannten ‚Ideologieprojekte‘, das angeblich aus dem Bildungssystem ‚eliminiert‘ werden sollte. Diese Vorhaben seien angeblich nicht förderlich für die Weiterentwicklung unserer Schülerinnen und Schüler und würden ihre Leistungsfähigkeit nicht steigern. Ein Artikel im SPIEGEL, der sich auf das Sommerinterview des MDR mit Björn Höcke bezieht, fasst diese Aussagen zusammen. Link zum SPIEGEL-Bericht

Quelle: kobinet-nachrichten

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Der Deutsche Behindertenrat fordert, dass alle privaten Anbieter von Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden.

In einer modernen Gesellschaft sollte der Zugang zu allen Lebensbereichen für jeden Menschen gewährleistet sein. Leider werden immer noch viele Menschen mit Behinderungen durch physische, kommunikative oder technische Barrieren ausgeschlossen. Es ist an der Zeit, diese Herausforderungen anzugehen und eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der niemand aufgrund von Einschränkungen oder Hindernissen benachteiligt wird. Lesen Sie hier die Stellungnahme.

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Schon 33 Jahre Antidiskriminierungsgesetz in den USA – und wo stehen wir?

Vor 33 Jahren, genau an diesem Tag, unterzeichnete der damalige US-Präsident George H.W. Bush den Americans with Disabilities Act (ADA), auch bekannt als das US-amerikanische Gesetz zur Vermeidung von Diskriminierung gegenüber Menschen mit Behinderungen. Dieses bahnbrechende Gesetz trat in Kraft und wird in den USA derzeit mit einer Vielzahl von Veranstaltungen gefeiert. In Deutschland hingegen warten wir immer noch darauf, dass private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Im Vergleich zu anderen Ländern wie den USA scheint es hierzulande leider nicht möglich zu sein, dasselbe Maß an Fortschritt und Inklusion zu erreichen, bedauert Ottmar Miles-Paul, der Sprecher der LIGA Selbstvertretung, das langsame Tempo, mit dem Barrierefreiheit und Inklusion voranschreiten.

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