Als erste Organisation im deutschsprachigen Raum vertreten, fordern und fördern wir die Auffassung, dass blinde Kinder schon in den ersten vier Lebensjahren auf besondere Weise in Blindenstockgebrauch, Klicksonartechnik und “Keine Grenzen”-Haltung gefördert werden müssen und dass es endlich auch für blinde Kinder Bücher gibt.

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Anderes Sehen e.V., gegründet 2011 von Ellen Schweizer und Steffen Zimmermann, ist der Initiator der Klicksonar-Technik im deutschsprachigen Raum. Auf unsere Initiative hin wurden bereits mindestens 300 Menschen in Deutschland in der Technik unterrichtet. Frühförderer, Eltern, Mobilitätstrainer und Blinde von 1 bis 44 Jahren. Auch in Österreich wird Klicksonar jetzt auf breiter Basis eingeführt und rund 150 Menschen konnten bereits Workshops besuchen. Dort wurden inzwischen für jedes Bundesland Mobilitätslehrer ausgebildet.
Unser Ziel ist es, autonome Orientierung und damit selbstbestimmte Mobilität durch Einsatz bestimmter Orientierungstechniken und gleichwertigem Selbstverständnis, auch Blinden zu ermöglichen. Wir wollen erreichen, dass blinde Menschen ein Leben ohne fremdbestimmte Grenzen führen können. D.h. sich ohne Hilfs- und Begleitperson oder Blindenhund selbstbewusst und gleichwertig in der sehenden Gesellschaft zu bewegen.
»Blindheit sollte von Blinden wie auch Sehenden als nichts weiter als eine Unbequemlichkeit verstanden werden.« Daniel Kish
Wir setzen uns ein für die Verbesserung bzw. Schaffung folgender Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben blinder Menschen:
- Ein Blindenstock (Langstock) zum ersten Geburtstag jedes blinden Kindes
- Akustische Sensibilisierung ab dem Alter von ein bis zwei Jahren durch Frühförderung
- Echoortungstraining und Wahrnehmungstraining mit Klicksonar im Kindergartenalter
- Vermittlung der “Keine Grenzen”-Haltung an die Kinder und Einflusspersonen
- Braille-Schreib- und Lese-Lernspiele sowie taktil illustrierte Bücher im Kindergartenalter
- Schulung in lebenspraktischen Fertigkeiten im Vorschulalter
- Computerzugang mit Screenreader und Braillezeile ab dem Vorschulalter
und darüber hinaus
- Die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesrepublik. Das bedeutet Inklusion ohne Aufschub und Einschränkungen.
- Die Beachtung des Grundgesetzes durch Ämter und Krankenkassen: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (Artikel 3 Abs. 3 Satz 2).

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