28 Mio Bürger:innen leben mit einer Schwerbehinderung. Die wollen Inklusion – und zwar sofort und richtig!

Ein Drittel aller Bürger lebt direkt oder indirekt mit einer Schwerbehinderung. Das ist eine der stärksten Lobbygruppen in der Bevölkerung. Dennoch leiden wir unter Ausgrenzung und Missachtung unserer Rechte. Seit Jahrzehnten wird dieses Potenzial von uns nicht wahrgenommen und die Folgen als schicksalgegeben hingenommen. Die Politik kann die Bedürfnisse dieser Familien leicht übergehen, weil sie sich nicht als starke Gruppe selbst definiert, sonder jede als Einzelfall, die sich ihrem Schicksal fügt.

Unsere Grundrechte bzw. die unserer Angehörigen werden in der Gesetzgebung ignoriert. Eine Achtung des Rechtes auf gleiche Chancen und dem Verbot von Diskriminierung, wie im Grundgesetz vorgesehen und in den allgemeinen Menschenrechten und der UN-BRK verbrieft und ratifiziert, ist in Deutschland in der gelebten Realität in keinster Weise zu spüren. Deutschland liegt aufgrund der Missachtung der Menschenrechte behinderter Menschen im internationalen Ranking weit hinter anderen Staaten zurück, wo behinderte Menschen lange oder schon immer selbstverständlicher Teil der Gesellschaft sind.

Fast noch schockierender ist, dass schamlos und offen von führenden Politikern der FDP und AfD gefordert wird, die Menschenrechte behinderter Menschen weiter zu beschneiden. Und das, ohne dass ein Aufschrei des Entsetzens durch Medien und Köpfe geht. Inklusion ist ein Basis-Menschenrecht! Und dennoch wird in den meisten deutschen Bundesländern weiterhin die Segregation durch Sonderschulen ausgebaut. Sowohl in von SPD als auch von CDU regierten Ländern. Ein klarer Bruch der UN-BRK. Wie kann das sein? Rechtsbruch ist kein Kavaliersdelikt!

»Wir müssen uns als eine Bewegung sehen. Wir sind die, die alle mitnehmen wollen. Die, die niemand zurücklassen. Die, die Inklusion ihrer Liebsten und ihrer Nachbarn für richtig und gut halten. Wir sind die, die menschlich sind, die nicht nach unten treten. Die, die jedem seine Chance geben und nicht verweigern. Die, die ihre Zivilisation wertschätzen, weil sie auf Empathie beruht.«
Steffen Zimmermann

Wir sind ein Drittel der Bevölkerung! 28 Millionen!
Wir sind Wähler:innen und Konsument:innen.

Bevölkerungsanteil für Inklusion 33 %

 

Das sind knapp 28 Millionen Wähler:innen, Betroffene, Kämpfende, Diskriminierte, Benachteiligte, Leidende, Unterversorgte.

Das sind knapp 28 Millionen, für die Inklusion, Empathie, das Grundgesetz und die UN-BRK wichtig sind.

Das sind knapp 28 Millionen, die von Inklusionsgegnern wie AfD, FDP und Freie Wähler abgestoßen sind.

Das sind knapp 28 Millionen, die kein Verständnis für die menschenrechtswidrige Inklusionskritik der CDU/CSU haben. Die enttäuscht von Worten ohne Taten der SPD sind.

Das sind knapp 28 Millionen, die bisher nur Die Linke und Die Grünen und VOLT und die Piratenpartei als Interessenvertreter finden.


Berechnungsgrundlage:

Bei einer Durchschnittsgröße von 3,44 Personen pro deutscher Familie hat jede/r durchschnittlich 2,44 Verwandte im direkten Umfeld (also Eltern, Kinder oder Geschwister).

Der Anteil an der Bevölkerung mit einer Schwerbehinderung ist 9,6 % (plus Dunkelziffer). Die Zahl der direkten Familienangehörige berechnen wir demnach so: 9,6 % (Anteil der Bevölkerung mit Schwerbehinderung) x 2,44 (direkte Familienangehörige) = 23,4 %

23,4 % aller Bundesbürger haben demnach eine schwerbehinderte Person in der direkten Verwandtschaft ersten Grades, also Eltern, Kinder oder Geschwister. Zusammen sind das 33 % der Bevölkerung.


Weitere Hintergründe:

  • Laut den Daten lebten 2021 rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland.
  • Laut Schätzungen des Statistischen Bundesamtes lebten Ende des Jahres 2023 ca. 84,7 Millionen Menschen in Deutschland.
  • Etwa ein Drittel der Schwerbehinderten lebt in Haushalten mit zwei Personen und 17,3% in Haushalten mit drei oder mehr Personen.

Quellen:

  1. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/06/PD22_259_227.html
  2. https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61823/schwerbehinderte/
  3. https://www.rehadat-statistik.de/statistiken/behinderung/schwerbehindertenstatistik/
  4. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2861/umfrage/entwicklung-der-gesamtbevoelkerung-deutschlands/

Die rechtlichen Grundlagen für Menschenrechte und Behindertenrechte sowie das Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland für behinderte Menschen umfassen mehrere wichtige Gesetze, Konventionen und Verordnungen, die zusammen ein umfassendes Rechtssystem bilden, um die Gleichberechtigung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Und dennoch ist die Situation behinderter Menschen in Deutschland weit davon entfernt, was diese Gesetze und Regelungen zu versprechen scheinen. Der Alltag der Menschen spricht die Wahrheit und zeigt, dass all diese Regelungen zu weich sind und nicht beachtet werden. 

Grundgesetz (GG)

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland bildet die rechtliche Grundlage für die Gleichberechtigung aller Bürger, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes besagt explizit: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Dieser Grundsatz gilt für das gesamte deutsche Volk und steht über allen anderen Rechtsnormen.

UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein internationales Übereinkommen, das die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärkt und konkretisiert. Sie wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und trat im Mai 2008 in Kraft. Deutschland hat diese Konvention unterzeichnet und ist somit zur Umsetzung der darin enthaltenen Bestimmungen verpflichtet. Die UN-BRK regelt den Begriff der Barrierefreiheit klar und deutlich und sieht vor, dass Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu verschiedenen öffentlichen Einrichtungen und Diensten haben sollen.

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Das Behindertengleichstellungsgesetz regelt die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des öffentlichen Rechts. Es gilt für alle Behörden, Körperschaften und Anstalten des Bundes und ist ein wichtiger Teil zur Umsetzung von Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes. Das BGG definiert Barrierefreiheit und legt fest, dass bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel und öffentliche Gebäude und Einrichtungen für behinderte Menschen zugänglich und nutzbar sein müssen.

Bundesteilhabegesetz

Das Bundesteilhabegesetz ist ein weiteres wichtiges Gesetz, das speziell für Menschen mit Behinderungen in Deutschland erlassen wurde. Es zielt darauf ab, die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und ihre Rechte zu stärken.


Weiterführende Links:

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_3_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland
  2. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk
  3. https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/rechtliches/un-brk/un-brk-node.html
  4. https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/BJNR146800002.html
  5. https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/rechtliches/rechtliches-node.html
  6. https://www.aktion-mensch.de/inklusion/wahlen/europawahl-parteien-check-inklusion
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