Fördermitgliedschaft

Werden Sie Fördermitglied und unterstützen Sie Anderes Sehen dauerhaft! Sie können über ein einfaches Formular den Verein als Fördermitglied unterstützen. Der Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen ist frei wählbar (ab 10 Euro pro Monat); für juristische Personen (also Firmen, Vereine, Organisationen oder Stiftungen) gilt ein Mindestbeitrag von 50 Euro pro Monat. Die Mitgliedsbeiträge sind als Spenden steuerlich absetzbar! Die Mitgliedschaft ist jederzeit kündbar. Es entstehen keinerlei weitere Verpflichtungen für Sie.

Als Dankeschön erhalten Sie neben den Erfolgen Ihres Mitgliedsbeitrages die beliebten Anstecker „Ich kann jetzt Anderes Sehen“ und „Ich fördere Anderes Sehen“. Auf Anfrage senden wir Ihnen auch schöne Postkarten, Punktschriftalphabete und ab 25€/Monat ein T-Shirt (bitte Größe angeben):
„Ich sehe Anderes Sehen ganz anders.“
oder
„Wer Anderes Sehen lesen kann, spricht mich an.“

Anderes Sehen e.V. ist eingetragen beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter VR 31021 B, als gemeinnützig anerkannt mit dem Zweck „Förderung der Hilfe für Behinderte (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 10 AO)“ und berechtigt für diese Zwecke Zuwendungsbestätigungen nach Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Sie wollen Fördermitglied werden? Schreiben Sie eine Mail mit Ihrer Adresse und der Spendensumme pro Monat an kontakt [ät] anderes-sehen.de

Weitere Fragen
Wenn Sie weitere Fragen zur Mitgliedschaft haben, können Sie sich gern mit uns in Verbindung setzen. Schreiben Sie eine Mail an kontakt [ät] anderes-sehen.de

In unseren jährlichen Tätigkeitsberichten finden Sie viele detaillierte Informationen über unsere Aktivitäten, Pläne und unsere Finanzen.

Spendenkonto für Daueraufträge

Empfänger: Anderes Sehen e.V.

Bank: GLS Gemeinschaftsbank

IBAN: DE89 4306 0967 1132 6364 00
BIC: GENODEM1GLS

Verwendungszweck: Spende

Einkommensteuererklärung
SPENDEN KÖNNEN SIE ALS SONDERAUSGABEN VON DER STEUER ABSETZEN

  • Spenden an gemeinnützige Organisationen können Sie bis zu einem Anteil von 20% Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen.
  • Diese Sonderausgaben mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen, wenn sie über dem Pauschbetrag von 36 Euro liegen.
  • Für Spenden bis 100 Euro müssen Sie keine Belege einreichen. Bis zu 200 Euro gelten vereinfachte Nachweispflichten. Ein aussagekräftiger Überweisungsbeleg ist ausreichend. Lesen Sie hier mehr.

Noch mehr hierzu bei finanztip