Bahnreisen innerhalb Deutschlands – alles gratis? So geht’s.

Bei Bahnreisen innerhalb Deutschlands haben wir mit einem Schwerbehindertenausweis, der den Vermerk B enthält, Glück. Der Vermerk berechtigt dazu, in vielen Fällen eine Begleitperson gratis mitzunehmen. So auch bei der Bahn! Sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr.

Wenn das Kind als Schüler:in eine Wertmarke zum Behindertenausweis erhalten hat, dann gilt, dass der gesamte öffentliche Nahverkehr (also alles außer Schnellzüge, wie ICE) ohne Ticket genutzt werden kann (ähnlich dem Deutschlandticket). Eine Begleitperson fährt kostenfrei ohne Ticket mit.

Infos aus bahn.de vom 12.7.22

Schwerbehinderte Kinder plus Begleitperson

Bis zum sechsten Geburtstag

bekommt das Kind ein gratis Ticket. Das Bahnfahren mit Begleitperson ist somit völlig gratis! (Platzreservierung kann online auch ohne Ticket gekauft werden)
Kinder von 0-5 Jahren reisen grundsätzlich kostenfrei ohne eigene Fahrkarte mit der Bahn. Sie müssen nicht auf der Fahrkarte der Begleitpersonen eingetragen sein. Ein Sitzplatz ist aber nicht automatisch dabei und muss, falls gewünscht, extra gebucht werden. Bei Kindern mit Schwerbehinderung, in deren Ausweis die Mitnahme einer Begleitung und das Merkzeichen „B“ vermerkt sind, darf auch die Begleitperson kostenfrei fahren. Die Reise kann nach Wahl und Verfügbarkeit in der 1. oder 2. Klasse stattfinden.

Ab dem sechsten Geburtstag

Reisen zu zweit: Hier benötigt das blinde Kind ein (stark ermäßigtes) Kinder-Ticket oder die Wertmarke zum Behindertenausweis. Platzreservierung für zwei kann dazu gekauft werden. Das Bahnfahren mit Begleitperson kostet somit nur ein Kinderticket plus Platzreservierungen. Extra Spartipp: Für 10 Euro Bearbeitungsgebühr kann man bis zum 18. Geburtstag eine „Jugend BahnCard 25“ bekommen.

Reisen zu dritt: Wenn Mutter/Vater/Oma/Opa mitfährt, kann dieser das Kind bis zum 15. Geburtstag gratis als Familienkind mitnehmen, welches auch auf dem Ticket angegeben werden muss. Es zahlt also nur die eine erwachsene Person (am besten eine mit BahnCard). Der zweite Erwachsene benötigt kein Ticket, da er als Begleitperson ohne Ticket fährt und das Kind einen Schwerbehindertenausweis mitführt. Platzreservierung kann unabhängig von den Tickets gelöst werden. Kinder ab 6 Jahren fahren in Begleitung einer Person ab 15 Jahre kostenfrei. Sie müssen aber bei der Buchung angegeben werden.

Fährt das Kind ohne Begleitung, braucht es eine Fahrkarte. Ausnahme: Das Kind darf aufgrund seiner Berechtigungen (d.h. es besitzt eine Wertmarke) im Nahverkehr kostenfrei fahren.​​​​​​ ​Bei Kindern mit Schwerbehinderung, in deren Ausweis die Mitnahme einer Begleitung und das Merkzeichen „B“ vermerkt sind, darf die Begleitperson kostenlos fahren. Die Reise findet dann in der beim Fahrkartenkauf für das Kind gewählten Klasse statt. (Quelle Deutsche Bahn)

Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn

Öffnungszeiten: täglich von 6:00 bis 22:00 Uhr, Telefonnummer: 0180 6 512 512 (Beratung über geeignete Zugverbindungen, Verkauf von Fahrkarten, Reservierung von Sitzplätzen, Zusendung der Reiseunterlagen oder wahlweise Abholung am Automaten)