Das ist eine tolle Sache, man sollte allerdings wertvolle oder dringende Sachen nicht mit diesem Service verschicken. Es gehen auch Sendungen verloren oder dauern ewig.
Wer darf sie nutzen?
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Personen, die offiziell als blind oder sehbehindert anerkannt sind oder denen nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Blindheit bzw. stark eingeschränktes Sehvermögen attestiert ist.
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Sendungen dürfen auch von oder an offiziell anerkannte Blindenorganisationen erfolgen, wenn diese Sendungen für Blinde bestimmt sind.
Was darf verschickt werden?
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Schriftstücke in Braille-Schrift (Blindenschrift).
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Tonaufzeichnungen oder sonstige Magnetträger (z. B. Hörbücher), wenn Absender oder Empfänger eine amtlich anerkannte Blindenorganisation ist oder in deren Auftrag handelt.
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Spezialpapiere zur Aufnahme von Blindenschrift, wenn sie von einer anerkannten Blindenorganisation an Blinde gesandt werden.
Versandbedingungen – wichtige Hinweise
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Der Umschlag darf nicht verschlossen sein – offen oder mit durchsichtiger Folie oder offenem Schutz ist zulässig.
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Oberhalb der Empfänger-Anschrift muss stehen: „Blindensendung“; bei Auslandssendungen zusätzlich „/ Cécogramme“.
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Bei Zusatzleistungen (z. B. Einschreiben) fällt lediglich die Gebühr dieser Zusatzleistung an – das Porto für die Blindensendung bleibt portofrei.
Maße & Gewicht – Übersicht
National (Inland):
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Standard: Länge bis 353 mm, Breite bis 250 mm, Höhe bis 50 mm, Gewicht bis 1.000 g.
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Schwer: Länge bis 600 mm, Breite bis 300 mm, Höhe bis 150 mm, Gewicht bis 7.000 g.
International (Ausland):
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Mindestmaß: Länge 140 mm, Breite 90 mm.
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Höchstmaße: Länge + Breite + Höhe ≤ 900 mm, keine einzelne Seite größer als 600 mm. Gewicht bis 7.000 g.
Zusatzleistungen (gegen Gebühr)
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Inland: z. B. „Einschreiben“ mit Unterschrift beim Empfänger.
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Ausland: z. B. „Einschreiben International“ mit Ein- und Auslieferungsnachweis, „Wert International“ für wertvolle Inhalte.
Mehr Informationen (Quelle)
https://www.deutschepost.de/de/b/blindensendung.html






