2009 hat sich Deutschland mit der Ratifizierung der UN-BRK dazu verpflichtet, ein inklusives Schulsystem aufzubauen. In den 16 Jahren ist sehr wenig dafür getan worden. Man wartet ab, sitzt aus, verschiebt, lehnt ab. Das Geld wäre da (hier wurde ein halbe Milliarde Euro gefunden). Es wird nur leider gegen die Inklusion und gegen die Menschenrechte eingesetzt.
Zitat aus dem Newsletter „Inklusions-Pegel“ – ein Angebot des mittendrin e.V.:
„Jeder weiß, dass die meisten Kommunen in Nordrhein-Westfalen finanziell am Ende ihrer Möglichkeiten angekommen sind. Für nichts ist mehr Geld da, schon gar nicht dafür, das Gemeinsame Lernen an ihren Schulen mit besseren Rahmenbedingungen zu fördern, etwa mit Schülerbeförderung, Schulsozialarbeit, einer pädagogischen Bewilligungspraxis für Schulbegleitung oder sukzessiven Investitionen in die Barrierefreiheit ihrer Schulen.
Umso interessanter ist zu hören, für welche Dinge am Ende doch noch Geld aufgetrieben wird: für noch mehr Förderschulen. Allein vier davon plant in Nordrhein-Westfalen der überörtliche Kommunalverband LVR, der sich aus Umlagezahlungen der Kommunen finanziert. Für die erste dieser zusätzlichen LVR-Schulen liegt nun eine Kostenschätzung vor. Der sieht man die kommunale Finanznot gar nicht an, denn die reinen Baukosten sollen 97 Millionen Euro betragen – für 180 Schulplätze.
Werden die drei weiteren geplanten LVR-Schulen ähnlich teuer geplant, und addiert man dazu die Kosten für den Kauf der Grundstücke, und kalkuliert man dazu noch die absehbaren Baukostensteigerungen der nächsten Jahre – dann kommt hier für den Ausbau des Förderschulsystems um vier Schulen die Marke von einer halben Milliarde Euro in Sicht, bezahlt von den Kommunen. Was soll man dazu sagen?“
Neun Vereine und Verbände aus Nordrhein-Westfalen gehen juristisch gegen den geplanten Bau einer weiteren Förderschule des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) vor. Mit einer Kommunalaufsichtsbeschwerde werfen sie dem Verband vor, gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Nach Auffassung der Beschwerdeführer missachtet der entsprechende Beschluss sowohl die Vorgaben einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung als auch den im Schulrecht verankerten Vorrang der inklusiven Bildung. Der LVR hätte demnach verpflichtet sein müssen, gemeinsam mit den betroffenen Kommunen eine inklusive Schulentwicklungsplanung vorzunehmen. Ziel hätte es sein müssen, tragfähige Bedingungen zu schaffen, damit körperbehinderte Schülerinnen an wohnortnahen allgemeinen Schulen unterrichtet werden können.
Die beteiligten Organisationen argumentieren zudem, dass der Landschaftsverband nur eine nachrangige Zuständigkeit für Förderschulen habe. Diese greife erst dann, wenn Eltern sich trotz eines qualitativ guten inklusiven Angebots vor Ort bewusst für eine Förderschule entscheiden. Ein solches Angebot sei jedoch nicht systematisch geprüft oder entwickelt worden. Stattdessen setze der LVR mit dem Neubau einseitig auf den Ausbau separierender Strukturen – und unterlaufe damit die gesetzlich vorgesehene Priorität der inklusiven Beschulung.






