Petition unterschreiben: Kein Freifahrtschein für Barrieren! BGG-Reform schützt Diskriminierer

René Schaar hat eine dringende Petition gestartet, die wir, Anderes Sehen e.V., mit ganzem Herzen und voller Kraft und Verstand unterstützen:

Schluss mit Schlupflöchern bei Barrierefreiheit! Das Behindertengleichstellungsgesetz muss so angepasst werden, dass Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft Pflicht wird! Baulich, digital, kommunikativ.

Zur Petition

Unbedingt schnell die Petition zeichnen! Dringender Handlungsbedarf!

Ich will nichts Besonderes:
Ich will mit meiner Mama ins Kino.
Mit meiner Oma zu einer rollstuhlgerechten Arztpraxis.
Mit Luis und seinem E-Rollstuhl in die Kneipe.
Mit David und Lisa aufs Konzert, ohne dass Brandschutz als Vorwand dient, sie abzuweisen und mit Hannah in den Urlaub. Einfach so.

Was wir brauchen

  • Eine barrierefreie Privatwirtschaft – mit Härtefallregelung für Ausnahmen
    • Die Regelung für Unternehmen, dass jegliche Veränderungen (baulich oder an Produkten) als „unzumutbare Belastung“ gelten, muss aus dem Gesetz gestrichen werden.
    • Umgekehrt wäre es fair: Wer am Markt teilnimmt und Barrieren aufrechterhält, muss transparent darlegen, warum ein Abbau wirtschaftlich existenzbedrohend wäre. Die Orientierung am Umsatz (mit einer Härtefallklausel für geringe Margen) schafft klare Erwartungshaltungen, ohne kleine Betriebe in die Insolvenz zu treiben.
  • Echte Sanktionen bei Verstößen
    • Verstoßen Unternehmen gegen das BGG, indem sie diskriminieren, haben Betroffene keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das widerspricht den Vorgaben des European Accessibility Act (EAA), der „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen“ fordert. So bliebe Diskriminierung ein betriebswirtschaftlich kalkulierbarer „Gratis-Verstoß“.
  • Wirksames Verbandsklagerecht
    • Verbände müssen Unternehmen stellvertretend klagen können. Diskriminierung ist ein strukturelles Problem, kein Einzelfall.
  • Beweiserleichterung für Betroffene
    • Der neue BGG-Entwurf verlangt den fast unmöglichen Vollbeweis. Ohne eine Beweiserleichterung / Beweislastumkehr (vgl. § 22 AGG) läuft das Diskriminierungsverbot ins Leere. Bei ausreichendem Verdacht müsste dann die Gegenseite beweisen, dass sie nicht diskriminiert hat.
  • Keine Fristen für Beschwerden
    • Betroffene haben nur vier Monate Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Viel zu kurz, sagen Fachleute – besonders für Menschen mit Sprachbarrieren ist das eine unfaire Hürde. Diese Frist muss komplett gestrichen werden.
  • Kein staatliches Geld für Barrieren
    • Jedes öffentlich gefördertes Projekt muss barrierefrei sein! Behörden müssen sicherstellen, dass Einrichtungen, Vereinigungen und juristische Personen des Privatrechts, an denen sie z. B. über Projektförderungen beteiligt sind, die geltenden Standards zur Barrierefreiheit vollumfänglich einhalten.
  • Keine Ausnahmen für die Deutsche Welle
    • Der Entwurf klammert „Rundfunkanstalten des Bundesrechts“ vom BGG aus. Hinter dieser Umschreibung verbirgt sich faktisch nur eine Organisation: die Deutsche Welle. Es ist vollkommen unverständlich, warum diese Ausnahme im Gesetzestext verankert wird. Für einen zu 100 % aus Steuermitteln finanzierten Sender wie die Deutsche Welle muss gelten: Wer die „Stimme Deutschlands“ sein will, muss für alle Menschen in und außerhalb Deutschlands wahrnehmbar sein. Alles andere gleicht einer gesetzlichen Erlaubnis zur Ausgrenzung.

Warum das alle betrifft

Barrierefreiheit ist kein Nischenthema, sondern betrifft uns alle: 16 % der Menschen leben mit Behinderung, in Deutschland haben 10 % einen Schwerbehindertenausweis – und 97 % der Behinderungen entstehen erst im Laufe des Lebens. Und es kann jede*n treffen: durch Unfall, Krankheit oder einfach im Alter.

Petition: https://innn.it/bgg

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