Informationen für Geflüchtete mit Behinderung und minderjährige Geflüchtete

Wir haben folgende Informationen gefunden:

Das Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) ist zutiefst bestürzt über die Krieg- und Konfliktsituation in der Ukraine, die zu schlimmen Menschenrechtsverletzungen führt. Insbesondere behinderte Menschen seien deutlich höheren Risiken und Gefahren ausgesetzt, da sie oft keinen Zugang zu Sicherheits- und Hilfsmaßnahmen haben. Denn wichtige Informationen über Schutz und Evakuierung sowie die Notunterkünfte selbst seien nur selten barrierefrei, sodass behinderte Menschen oft zurückgelassen werden und Gewalt und Missbrauch erfahren.

Informationen für Geflüchtete mit Behinderung und minderjährige Geflüchtete.

Informationen für blinde Geflüchtete:
dbsv.org/aktuell/edf-ukraine.html
dbsv.org/landesvereine.html

Falls Sie ein geflüchtetes blindes Kind betreuen oder kennen, das Bedarf an einem Langstock hat, können wir diesen unkompliziert finanzieren und ggf. besorgen. Wichtig ist die Körpergröße des Kindes und eine zustellbare Adresse. Kontaktieren Sie kontakt[ä]anderes-sehen.de

Besondere Rechte haben auch minderjährige Flüchtlinge, die ohne erwachsene Angehörige nach Deutschland kommen. Welche Rechte sind das? Wo gibt es Beratung? Welche Hilfen und medizinische Versorgung bekommen Flüchtlinge mit Behinderung? Diese und andere Fragen werden hier beantwortet.

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung berät bundesweit Menschen mit (drohenden) Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sowie deren Angehörige. Dies gilt auch für Menschen mit Fluchterfahrung wie aktuell aus der Ukraine. Speziell für diesen Personenkreis wurde hier eine Informationsseite in ukrainischer und russischer Sprache entworfen.

Informationen für gehörlose Geflüchtete.

Der Deutsche Gehörlosenbund mit sechszehn Landesverbänden und Fachverbänden ist bundesweit und vor Ort mit Fachleuten und ehrenamtlichen Helfer:innen aktiv in der Organisation und Betreuung von tauben, hörbehinderten und taubblinden geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Nun weist der Verband auf eine Handreichung für den Einsatz von Übersetzer:innen und Dolmetscher:innen für Gebärdensprachen und Kommunikationshelfer:innen im Zuge der Hilfsmaßnahmen für Ukrainische Geflüchtete hin. Handreichung zum Dolmetschen und Übersetzen für gehörlose Geflüchtete (kobinet-nachrichten.org)

Informationen in Leichter Sprache:

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