Warum behindert die Bundesregierung Barrierefreiheit, obwohl sie allen – auch der Wirtschaft – nützt?

Zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) steht im April ein Reformentwurf zur Abstimmung, der dringend notwendige Verbesserungen blockiert und weitere Rückschritte für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und die Wirtschaft plant. Entgegen geltendem Recht. 

Barrierefreiheit bedeutet Fortschritt und Wachstum

Zunächst eine Begriffsklärung: Barrierefreiheit ist eine Designqualität, die allen Nutzerinnen und Nutzern zugutekommt (Usability). Sie erleichtert den Umgang mit Produkten, Dienstleistungen und Umgebungen. Ein inklusives Design, das alle Menschen berücksichtigt, macht Inhalte lesbarer, verständlicher, zugänglicher, bedienbarer und komfortabler. Es ermöglicht die Nutzung auch unter erschwerten Bedingungen. Davon profitieren alle – für die etwa 25 % der EU-Bevölkerung, die mit einer Behinderung leben (ca. 90 Millionen Menschen, Quelle: Rat der Europäischen Union), ist barrierefreies Design jedoch oft eine unverzichtbare Voraussetzung.

Inklusive Unternehmen haben 28% höhere Umsätze (Quelle: Accenture – „Getting to Equal: The Disability Inclusion Advantage“ (2018)). https://www.accenture.com/content/dam/accenture/final/a-com-migration/pdf/pdf-89/accenture-disability-inclusion-research-report.pdf

Fortschrittsbremse: Fehlende Verpflichtungen und fehlende Sanktionen

Die Umsetzung von Barrierefreiheit stellt Produktentwickler, Ingenieure, IT-Fachleute, Designer und Architekten vor Herausforderungen – doch dies ist ein normaler Teil des professionellen Entwicklungsprozesses. In Deutschland jedoch ignorieren die meisten Verantwortlichen in diesen Berufen sowie ihre Auftraggeber diese Anforderungen. Dadurch wird das Leben vieler Menschen unnötig erschwert.

Ein zentraler Grund dafür ist das Fehlen verbindlicher gesetzlicher Vorgaben und wirksamer Sanktionen für Unternehmen, die sich nicht an die bestehenden Regeln halten. Die Folge: Die meisten Orte, Produkte und Dienstleistungen werden nicht barrierefrei gestaltet. Damit verschenkt die Gesellschaft ein enormes Potenzial – für die Wirtschaft und die Nutzenden. Betroffen sind ältere Menschen, Eltern mit Kinderwagen, Personen mit vorübergehenden Einschränkungen (z. B. einem gebrochenen Bein) oder mit schlechten Augen sowie Menschen mit Behinderungen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert seit 2006 gleichberechtigten Zugang zu Informationen (https://www.behindertenrechtskonvention.info/zugaenglichkeit-3790/) 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales – BGG im Prozess https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-zur-aenderung-des-behindertengleichstellungsgesetzes.html?cms_templateQueryString=BGG&cms_showNoGesetzesstatus=true&cms_showNoStatus=true

Barrierefreiheit als Innovationstreiber

Barrierefreiheit ist nicht nur eine Frage der Nutzungsfreundlichkeit, sondern auch des Fortschritts: Viele Erfindungen wie das Telefon, die Schreibmaschine, die SMS, der Pizzaschneider, die Linkshänderschere, die elektrische Zahnbürste, die Rolltreppe oder Sprachassistenten entstanden aus dem Bedarf nach Barrierefreiheit. Usability und Barrierefreiheit sind zentrale Motoren für Innovation. Fortschritt schafft mehr Nutzen, als er kostet.

Allein in der EU leben 90 Millionen Menschen mit Behinderungen – das entspricht einem Viertel der Bevölkerung (Quelle: Rat der Europäischen Union). Zusammen mit ihren Angehörigen und Freundinnen und Freunden ist fast die Hälfte der Bevölkerung betroffen, deren Alltag durch mangelnde Barrierefreiheit erschwert, ineffizienter, komplizierter oder sogar unmöglich gemacht wird. Ein gigantischer Wirtschaftsfaktor und ein riesiger Markt bleiben so ungenutzt.

Verletzung der Menschenrechte

Fehlende Barrierefreiheit ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte, den sich Deutschland leistet – und den Verstoß will die Bundesregierung nun sogar gesetzlich verankern. Der geplante Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), dem EU-Recht und Artikel 3 des Grundgesetzes. Er »schützt« Unternehmen statt betroffene Menschen. Die Bundesregierung schreibt damit die Rechtfertigung von Diskriminierung ins Gesetz.

Im Entwurf wird beispielsweise pauschal festgelegt, dass Anpassungen von Produkten und Dienstleistungen oder bauliche Veränderungen pauschal als „unzumutbare Belastung“ gelten – auch wenn diese kostenneutral wären und ohne Nachweis tatsächlicher wirtschaftlicher oder baulicher Aufwände. Falls Kosten überhaupt entstehen, könnte für Kleinunternehmen ein Schwellwert festgelegt werden. Der aktuelle Gesetzentwurf aber belässt Barrierefreiheit weiterhin für alle als freiwillige Option (das hat in den letzten 20 Jahren nicht funktioniert) und „schützt“ Unternehmen statt betroffene Menschen.

Der European Accessibility Act (EAA) verlangt ab 2025 Barrierefreiheit für digitale Produkte und Dienstleistungen (Quelle: EUR-Lex – Richtlinie (EU) 2019/882).

Wie lässt sich die Bedeutung von Barrierefreiheit vermitteln?

Wie können wir den Verantwortlichen in Politik und Gesetzgebung klarmachen, dass Barrierefreiheit für alle von Vorteil ist – in jeder Hinsicht?

Das Kostenargument widerlegt sich selbst

In der Produktentwicklung verursacht Usability (Gebrauchstauglichkeit) kaum zusätzliche Kosten. Bei der Umsetzung führt sie jedoch zu einer größeren Zielgruppe und damit zu mehr Umsatz – schneller, einfacher und effizienter. Dies gilt für Architektur, Webentwicklung, Software, Läden, Arztpraxen, Verpackungen, Museen, Schulen, Bildungseinrichtungen, Arbeitsplätze, Transportwesen, öffentlicher Nahverkehr, Digitalisierung und viele weitere Bereiche. Wer Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigt, spart sich spätere, teure Nachbesserungen.

Positive Beispiele aus der Praxis:

  • Filmförderung wird nur gewährt, wenn Audiodeskription vorgesehen ist.
  • Apple-Produkte sind durchgängig barrierefrei gestaltet.
  • Sawade beschriftet seine Verpackungen mit Brailleschrift.
  • Das Kölnische Stadtmuseum hat seine Dauerausstellung maximal barrierefrei konzipiert.
  • Viele Straßenbahnstationen sind inzwischen stufenlos zugänglich.
  • An Straßenecken ist der Randstein abgesenkt.
  • Autositze sind verstellbar.

Kritik zur »Reform« von allen Seiten

Alarm schlagen unter anderem die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, AbilityWatch und Sozialheld*innen über Behindertenverbände wie die Lebenshilfe bis hin zur Senioren-Union der CDU.

Aktuelle Petition zum Thema:
Petition zur Reform des BGG

Potenzielle Interviewpartner:

  • Raúl Krauthausen, Inklusionsaktivist
  • Matilda Jelitto, Musikjournalistin
  • Ninia LaGrande, Moderatorin und Autorin
  • Samuel Koch, Schauspieler
  • Janis McDavid, Speaker
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