Pressemitteilung vom BBSB zur desaströsen Stundenbegrenzung für den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst

München, 1. Oktober 2021 – Blinde und sehbehinderte Schüler*innen können gut
an Regelschulen lernen. Vorausgesetzt sie erhalten ausreichend Unterstützung
von den Fachkräften des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD). Das ist
in Bayern oft nicht gewährleistet, da das Stundenkontingent gedeckelt ist
und nicht dem individuellen Bedarf der Kinder entspricht. Der Bayerische
Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB) fordert deshalb eine Aufhebung
der Stundenbegrenzung für den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst.


Blinde und sehbehinderte Schüler*innen lernen (manchmal) anders. Sie
schreiben beispielsweise die Zahlen beim Multiplizieren nicht untereinander,
sondern nebeneinander, ertasten Musiknoten oder brauchen ein spezielles
Ordnungssystem für ihre Arbeitsmaterialien. Sogar am Handarbeitsunterricht
können sie teilnehmen, wenn sie individuell angeleitet werden. Die dafür
benötigten Techniken bringen ihnen die Fachkräfte des Mobilen
Sonderpädagogischen Dienstes bei.    

Chronisch unterfinanziert
Aber der MSD, der dafür Sorge trägt, dass die Kinder und Jugendlichen an der
Regelschule erfolgreich lernen können und ihren Fähigkeiten entsprechend
gefördert werden, ist chronisch unterfinanziert. Das Stundenkontingent ist
pro Schüler*in gedeckelt, sodass nur ca. eine Unterrichtsstunde pro Woche
und Kind ankommt. Häufig fehlt so die Zeit für die wichtige Wiederholung des
Unterrichtsstoffes oder das Einüben von Fertigkeiten.
„Unsere Tochter Judith musste leider die Regelschule nach der sechsten
Klasse verlassen, da keine sonderpädagogische Fachkraft zur Verfügung stand,
die die Lehrkraft beim Kochunterricht entsprechend unterstützt hätte. Da
Judith aber unbedingt den sozialen Zweig nehmen wollte, ist sie an das
Sehbehinderten- und Blindenzentrum in Unterschleißheim gewechselt“, sagt
Anneliese Keil.

Forderung: Deckelung der Stunden aufheben „Die Stunden für die
MSD-Fachkräfte zu deckeln, schadet der Inklusion. Wir fordern deshalb, dass
der Art. 21 Abs. 2 BayEUG in Hinblick auf die Weiterentwicklung des MSD
abgeändert und die bisherige Deckelung der MSD-Stundenkontingente aufgehoben
wird“, sagt Franziska Weigand, Mitglied im Landesvorstand des BBSB e.V.

Einen guten Einblick in den Alltag eines blinden Schulkindes und die
Zusammenarbeit mit dem Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) gibt das
Interview mit Judith Keil (13 Jahre) und ihrer Mutter, Anneliese Keil:
www.bbsb.org/interview-msd

Weiterführende Informationen
Gesetzentwurf des BBSB e.V.:
https://bbsb.org/wp-content/uploads/2021/10/Gesetzentwurf-MSD-BBSB.pdf

Fachliche Ansprechpartnerin
Franziska Weigand
Mitglied im Landesvorstand des BBSB e.V.
E-Mail: franziska.weigand@bbsb.org

Pressekontakt
Gundhild Heigl
Leitung Öffentlichkeitsarbeit & Fundraising
E-Mail: gundhild.heigl@bbsb.org
Telefon: 0 89 55 9 88 424

Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB) Der Bayerische
Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB) ist die Selbsthilfeorganisation
der mehr als 100.000 blinden, sehbehinderten und zusätzlich gehandikapten
Menschen in Bayern.

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