BVV: Bemerkungen im Abiturzeugnis über die Nichtbewertung einzelner Leistungen sind grundsätzlich geboten

Urteil vom 22. November 2023
1 BvR 2577/15, 1 BvR 2579/15, 1 BvR 2578/15

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass in Abiturzeugnissen transparent gemacht werden muss, wenn einzelne Leistungen nicht bewertet worden sind. Geklagt hatten Abiturientinnen* aus Bayern, deren Rechtschreibung wegen anerkannter Legasthenie nicht in die Noten eingeflossen war.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts besagt, dass im Abschlusszeugnis deutlich ersichtlich sein muss, wenn bestimmte Leistungen aufgrund einer Behinderung nicht bewertet wurden. Dies betrifft den sogenannten Notenschutz, der festlegt, dass in bestimmten Situationen bestimmte Leistungen nicht in die Bewertung einfließen, wenn ein Prüfling sie aufgrund einer Behinderung nicht erbringen kann. Ein Beispiel hierfür wäre die Nicht-Bewertung der Rechtschreibung bei Schülerinnen* mit Legasthenie.

Obwohl es auf den ersten Blick so aussehen mag, als würde dies die Rechte von Menschen mit Behinderung beeinträchtigen, wird es voraussichtlich weniger dramatische Auswirkungen haben als befürchtet. In den meisten Bundesländern, mit Ausnahme von Bayern, ist ein solcher Notenschutz für das Abitur nicht möglich.

Was das Bundesverfassungsgericht jedoch definitiv nicht fordert, ist die Offenlegung von Nachteilsausgleichen in Abiturzeugnissen, wie beispielsweise die Verwendung von Hilfsmitteln durch Schülerinnen* mit Behinderung, um die in der Prüfung geforderte Leistung zu erbringen. Eine solche zwangsweise Offenlegung von Behinderungen im Abschlusszeugnis würde einen klaren Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstellen. Es kann nicht akzeptiert werden, dass Arbeitgeberinnen* im Vorstellungsgespräch nicht einmal nach einer Behinderung fragen dürfen, während diese andererseits durch die Erwähnung von Nachteilsausgleichen im Zeugnis bekannt gemacht würde.

Es bleibt zu hoffen, dass Schulpolitikerinnen* keine unüberlegten Maßnahmen ergreifen.

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