Hilfsmittelnummer für Kinderlangstöcke: Krankenkassen zahlen endlich auch für Klein- und Vorschulkinder

Unsere Kinderlangstöcke. Entstanden in Zusammenarbeit mit Comde-Derenda. Für Eigenständigkeit, Mobilität und Unabhängigkeit — ab den ersten Gehversuchen. Ab sofort nun offizielles Hilfsmittel! (Foto: © Jo Bayer)

Endlich ist es »amtlich«:
Unsere Kinderlangstöcke sind jetzt im Hilfsmittelkatalog.

Wie zahlreiche erfolgreiche Mobilitätstrainings mit Kleinkindern zeigen, ist die Langstocknutzung durchaus schon sinnvoll, wenn das Kind erstmals selbst gehen kann, aber auch vorher. »Gebt den blinden Kindern einen Stock und sie sind plötzlich wie von Fesseln befreit« sagt Steffen Zimmermann, Vorstand von Anderes Sehen e.V.. Bronwen Scott (australischer Mobilitätstrainer) schreibt über die Erfahrung mit Kindern ab 10 Monate: »Wenn ich laufen kann, kann ich auch einen Langstock benutzen!«

Ein Langstock bedeutet für die Kinder Freiheit und Unabhängigkeit!

Aufgrund veralteter Auffassungen der oft restriktiven Krankenkassen wurde für Kinder in Deutschland bisher oft erst ab dem Schulalter ein Langstock genehmigt. Doch das hat sich nun geändert. Es wurde dafür eine neue Kategorie geschaffen: »Kinderlangstöcke«. Den gemeinsam von Anderes Sehen e.V. und Comde-Derenda GmbH entwickelten Langstöcken, die speziell den Anforderungen von Kindern entsprechen, wurde die erste Hilfsmittelnummer erteilt.

»Der erste Langstock … Lassen Sie dem Kind Zeit zu experimentieren. Stellen Sie nur langsam Regeln auf.« Ellen Schweizer

Diese Hilfsmittelnummer ermöglicht die Abrechnung über die Krankenkasse.

  • Die Hilfsmittelnummer für den kleinen, einteiligen Kinderlangstock (unter 90cm) lautet 07.50.01.0003,
  • die Hilfsmittelnummer für den großen, zweiteiligen Kinderlangstock (90 bis 140 cm) 07.50.01.1016. Er besteht aus zwei Teilen, so dass bei Schäden oder dem Bedarf an einem längeren Stock nur das untere, kostengünstige Teil ausgetauscht wird.

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