Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – eine Farce

Ottmar Miles-Paul schreibt:

kurz vor dem Pfingstwochenende möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass der Deutsche Bundestag gestern, am 20. Mai, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu später Stunde verabschiedet hat. Dieses weist leider noch sehr viele Schwächen auf, so dass es auch zukünftig noch sehr viel für ein gutes Barrierefreiheitsrecht auf Bundes- und Landesebene zu tun gibt. Wer sich die Debatte zu später Stunde im Bundestag nicht angeschaut hat, es lohnt sich, sich das anzuschauen, um die verschiedenen Argumentationen kennenzulernen. Hier der Link zur Aufzeichnung der Debatte und zu weiteren Infos zum beschlossenen Gesetz:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw20-de-barrierefreiheit-840244

Hintergrund

www.teilhabegesetz.org


Der DBSV schreibt:

„Mutlos und unambitioniert“ – Christiane Möller wurde deutlich am vergangenen Montag. Die Rechtsreferentin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) war zur Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages geladen und auf der Tagesordnung stand der Entwurf für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

„Es geht um Alltägliches“, erläutert Möller. „Kann ich online shoppen, kann ich Geld am Automaten abheben, kann ich ein E-Book lesen … Wenn Dienstleistungen und Produkte nicht barrierefrei gestaltet sind, werden behinderte Menschen ausgeschlossen. Wir haben gehofft, dass die Große Koalition sich endlich klar zur Barrierefreiheit bekennt und sie aktiv fördert.“

Danach sieht es nicht aus. „Das BFSG ist eine Minimallösung, ein erster Schritt“, sagt DBSV-Präsident Klaus Hahn. Auch wenn heute bei der abschließenden Behandlung im Ausschuss für Arbeit und Soziales kleine Verbesserungen signalisiert wurden – die großen Schwächen bleiben. „Die Marktüberwachung wird nicht zentral organisiert, sondern den Bundesländern überlassen – welche Chance haben sie, die Pflicht zur Barrierefreiheit durchzusetzen, wenn auf der anderen Seite global agierende Konzerne stehen?“, fragt Hahn. Zudem stören ihn die langen Übergangsfristen. „Erst in 19 Jahren soll das letzte Selbstbedienungsterminal barrierefrei sein. Dann wäre ich 89. Na ja, vielleicht erlebe ich es ja noch.“


Constantin Grosch schreibt:

Im 27-seitigen Änderungsantrag geht es daher auch nur auf 3 Seiten um Barrierefreiheit und dem BSFG.

An der Tragweite des Gesetzes wurde nichts geändert. Weiterhin wird die bauliche Barrierefreiheit nicht geregelt. Für kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter*innen oder weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz gilt eine Ausnahme. Sie müssen gar nicht barrierefreie Produkte und Dienstleistungen anbieten und dürfen so auch in Zukunft durch fehlende Barrierefreiheit diskriminieren. Desweiteren gelten die meisten Regelungen nur für Verbraucher*innen und nicht z.B. auch für den geschäftlichen Verkehr, was behinderte Arbeitnehmer*innen weiter vom Arbeits- und Wirtschaftsleben ausgrenzt. Dazu muss man ebenfalls wissen, dass das Gesetz haargenau regelt, für welche Produkte und Dienstleistungen Barrierefreiheit vorgeschrieben wird. Wird ein Produkt oder Dienstleistung nicht explizit erwähnt, ist auch keine Barrierefreiheit vorgeschrieben. Gerade einmal anderthalb von 28 Seiten beschreiben, welche Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein müssen. Mit anderen Worten: Die meisten Dinge im alltäglichen Leben dürfen weiterhin mit Barrieren erstellt und angeboten werden.

Bundestag stimmt über Barrierefreiheits- stärkungsgesetz ab

 

Link zu weiteren Informationen zum Gesetzgebungsverfahren zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Link zur Kampagne für ein gutes Barrierefreiheitsrecht

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