Offener Brief an die Regierungskoalition zu ihrer Missachtung unserer UN-Menschenrechte

Blinde Menschen in Deutschland brauchen den einfachen (!) Zugang zu Literatur – so wie in anderen zivilisierten Staaten auch!

Warum zählen in Deutschland unsere Menschenrechte nicht? Wie lange noch kann es sich eine Kulturnation leisten, Kinder, Bildung und Menschenrechte immer hintenan zu stellen?

Die Verlagslobby hat in Deutschland die Menschenrechte ausgesetzt.

Werden CDU/SPD wieder GEGEN die Gleichberechtigung blinder Menschen stimmen? Wie bereits 2016 beim sogenannten Behindertengleichstellungsgesetz, das bei Menschenrechten vor der Privatwirtschaft, also im Alltag behinderter Menschen Halt macht? Und das, obwohl es in anderen Ländern Standard ist?

Gegen das Grundgesetz gehandelt: Keine gleichen Rechte

Gegen das Grundgesetz gehandelt: Keine gleichen Rechte. Sie sind faktisch nicht einklagbar.

Hier wurde laut CDU/SPD »auf Freiwilligkeit« bei Menschenrechten gesetzt! Bei Verkehrsregeln und Steuern aber nicht?! Warum? Weil Freiwilligkeit nicht funktioniert! Aufforderungen funktionieren immer nur dann, wenn Gesetze sie vorschreiben. In den USA wurde bereits 1990 der »American Disability Act« zum Gesetz. Gleichberechtigung ist dort seither einklagbar, auch in der Privatwirtschaft. Dies hat zu einem heute selbstverständlichen und freundlichen Umgang mit Barrierefreiheit geführt ohne nach einem Warum zu fragen und hat das Leben vom Millionen Amerikanern verändert. Auch in Deutschland lagen CDU/SPD dazu ein Kleinunternehmer-freundlicher Entwurf des Bundes behinderter Juristen vor. Warum wurde er nicht berücksichtigt?

Liebe Politiker, stimmen Sie für einen menschenrechtlich sauberen Gesetzentwurf wie ihn die UN-Konvention vorsieht!

Besonders Deutschland kann es sich leisten, steht aber bei Gleichberechtigung und Inklusion blinder Menschen ganz weit hinten! Schon häufig haben wir, Anderes Sehen, und der DBSV darüber berichtet, dass es bis heute für blinde Menschen nahezu unmöglich ist, aktuelle Bücher zu bekommen.

Dazu die Rechtsreferentin des DBSV (Deutscher Blinden- und Sehbehinderten Verein) Christiane Möller:

Ziel des Marrakesch-Vertrages ist es, für blinde, sehbehinderte und anderweitig lesebehinderte Menschen den Zugang zu Literatur und damit zu Bildung, beruflicher, politischer, gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe spürbar zu verbessern. Das schließt auch den internationalen Austausch von barrierefreien Buchformaten ein.

Nachdem der Vertrag bereits im Jahr 2014 verabschiedet wurde und die Europäische Union 2017 die Umsetzung auf europäischer Ebene rechtlich vorangebracht hat, kommt nun endlich auch in Deutschland die Umsetzung in Gang. Anlass ist die Verpflichtung Deutschlands, die europarechtlichen Vorgaben umzusetzen. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Dieser stellt nach Auffassung des DBSV jedoch nicht die Verbesserung der Teilhabe blinder, sehbehinderter und anderweitig lesebehinderter Menschen in den Mittelpunkt, das heißt, die im Urheberrecht möglichen Steuerungsinstrumente für eine spürbare Verbesserung der Situation werden nicht genutzt. Stattdessen drohen wegen zu leistender Vergütungen an die Verwertungsgesellschaften und neuer bürokratischer Hürden für Blindenbibliotheken und weitere Einrichtungen, die barrierefrei zugängliche Werke produzieren, sogar Verschlechterungen.

Der DBSV fordert die Bundesregierung in seiner Stellungnahme daher auf, einen deutlich nachgebesserten Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Dabei müssen die Ziele des Marrakesch-Vertrages oberste Priorität bekommen. Dazu gehören:

  1. ein „Nein“ zu Vergütungen an die Verwertungsgesellschaften für barrierefrei aufbereitete und zugänglich gemachte Werke
  2. die Sicherstellung einer langfristigen Finanzierung der Umsetzung von Literatur in barrierefreie Formate
  3. die ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis, barrierefreie Werke auch per Download zugänglich machen zu dürfen (Recht auf öffentliche Zugänglichmachung)
  4. die Definition des berechtigten Personenkreises anhand der europarechtlichen Vorgaben und in Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention
  5. eine unbürokratische Regelung zur Organisation der „Befugten Stellen“ (das sind u. a. Blindenbibliotheken und Medienzentren an Schulen und Universitäten)

Die Stellungnahme des DBSV finden Sie unter:
www.dbsv.org/stellungnahme/umsetzung-marrakesch.html

Als Organisation Anderes Sehen zur Förderung blinder Kinder fügen wir hinzu:

Unsere Kinder wollen Bücher lesen. Sie leben in ihrem Freundeskreis und wollen die gleichen Bücher lesen wie ihre Mitschüler und Freunde. Sie brauchen die Bücher dann, wenn sie aktuell sind und sie brauchen sie in einer zugänglichen Form. Auf Papier mit Punktschrift.

Wir brauchen nichts kostenlos. Wir brauchen keine Almosen. Unsere Kinder wollen Lesen und Lernen. Die Kinder brauchen Bücher (ja, auch Schulbücher) für Ihre Bildung und um in ihrem sozialen Umfeld gleichberechtigt zu sein und teilhaben zu können.

Wir wollen barrierefreie Formate herunterladen und in Braille-Punktschrift ausdrucken können. Nirgendwo können wir heute aktuelle Bücher kaufen.

Warum können wir das in Deutschland nicht?

Ich möchte als blinder Mensch ein aktuelles Buch kaufen.

Dazu will ich SELBST das Buch herunterladen und bezahlen können, wenn es auch für andere Leser verfügbar ist. Ohne bürokratische Umwege. Nicht mehr und nicht weniger.
Die Datei zum Herunterladen ist so aufbereitet, dass sie nur auf Brailleausgabe (Brailledrucker oder Braillezeile) funktioniert und daher für andere, sehende Menschen wertlos ist.

So funktioniert das technisch. So funktioniert Inklusion. So funktionieren Menschenrechte. So funktioniert Bildung.
So funktioniert aber seit 20 Jahren nicht unsere Politik?

Aus anderen Medien:

Beteiligung behinderter Menschen an Gesetzeserarbeitung unzureichend

„Mal wieder peitscht die Bundesregierung ein Gesetz im Eiltempo durchs Parlament. Damit missachtet sie auch die UN-Behindertenrechtskonvention, die sie dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen bei entsprechenden Gesetzesvorgaben aktiv einzubeziehen (Art. 4 UN-BRK)“, erklärte Corinna Rüffer im Hinblick auf die Tatsache, dass der Gesetzentwurf zur digitalen Barrierefreiheit ohne Debatte in den Bundestag eingebracht und direkt in den Ausschuss überwiesen wird. Weiterlesen

Private Anbieter zur Barrierefreiheit verpflichten

„Es geht nicht nur darum, barrierefrei in U-Bahnen einsteigen zu können, sondern tatsächlich an so vielen Orten wie möglich teilhaben zu können. Sei es auf Webseiten von privaten Anbietern zu surfen, in Kinos zu gehen oder in Kaufhäusern oder Supermärkten einzukaufen – das Leben muss barrierefreier werden! Ich fordere deshalb auch private Anbieter mehr in die Pflicht zu nehmen eine barrierefreie Umwelt zu schaffen“, so Irmgard Badura, Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung. Weiterlesen

Handeln Sie richtig!

Deutschland könnte führend bei der Umsetzung von Menschenrechten sein.
Könnte …

Dieser Beitrag wurde unter Inklusion, Pressearbeit, Rechtliches, Schule, Verbände abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.