Warum behindert die Bundesregierung Barrierefreiheit, obwohl sie allen – auch der Wirtschaft – nützt?

Zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) steht im April ein Reformentwurf zur Abstimmung, der dringend notwendige Verbesserungen blockiert und weitere Rückschritte für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und die Wirtschaft plant. Entgegen geltendem Recht. 

Barrierefreiheit bedeutet Fortschritt und Wachstum

Zunächst eine Begriffsklärung: Barrierefreiheit ist eine Designqualität, die allen Nutzerinnen und Nutzern zugutekommt (Usability). Sie erleichtert den Umgang mit Produkten, Dienstleistungen und Umgebungen. Ein inklusives Design, das alle Menschen berücksichtigt, macht Inhalte lesbarer, verständlicher, zugänglicher, bedienbarer und komfortabler. Es ermöglicht die Nutzung auch unter erschwerten Bedingungen. Davon profitieren alle – für die etwa 25 % der EU-Bevölkerung, die mit einer Behinderung leben (ca. 90 Millionen Menschen, Quelle: Rat der Europäischen Union), ist barrierefreies Design jedoch oft eine unverzichtbare Voraussetzung.

Inklusive Unternehmen haben 28% höhere Umsätze (Quelle: Accenture – „Getting to Equal: The Disability Inclusion Advantage“ (2018)). https://www.accenture.com/content/dam/accenture/final/a-com-migration/pdf/pdf-89/accenture-disability-inclusion-research-report.pdf

Fortschrittsbremse: Fehlende Verpflichtungen und fehlende Sanktionen

Die Umsetzung von Barrierefreiheit stellt Produktentwickler, Ingenieure, IT-Fachleute, Designer und Architekten vor Herausforderungen – doch dies ist ein normaler Teil des professionellen Entwicklungsprozesses. In Deutschland jedoch ignorieren die meisten Verantwortlichen in diesen Berufen sowie ihre Auftraggeber diese Anforderungen. Dadurch wird das Leben vieler Menschen unnötig erschwert.

Ein zentraler Grund dafür ist das Fehlen verbindlicher gesetzlicher Vorgaben und wirksamer Sanktionen für Unternehmen, die sich nicht an die bestehenden Regeln halten. Die Folge: Die meisten Orte, Produkte und Dienstleistungen werden nicht barrierefrei gestaltet. Damit verschenkt die Gesellschaft ein enormes Potenzial – für die Wirtschaft und die Nutzenden. Betroffen sind ältere Menschen, Eltern mit Kinderwagen, Personen mit vorübergehenden Einschränkungen (z. B. einem gebrochenen Bein) oder mit schlechten Augen sowie Menschen mit Behinderungen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert seit 2006 gleichberechtigten Zugang zu Informationen (https://www.behindertenrechtskonvention.info/zugaenglichkeit-3790/) 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales – BGG im Prozess https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-zur-aenderung-des-behindertengleichstellungsgesetzes.html?cms_templateQueryString=BGG&cms_showNoGesetzesstatus=true&cms_showNoStatus=true

Barrierefreiheit als Innovationstreiber

Barrierefreiheit ist nicht nur eine Frage der Nutzungsfreundlichkeit, sondern auch des Fortschritts: Viele Erfindungen wie das Telefon, die Schreibmaschine, die SMS, der Pizzaschneider, die Linkshänderschere, die elektrische Zahnbürste, die Rolltreppe oder Sprachassistenten entstanden aus dem Bedarf nach Barrierefreiheit. Usability und Barrierefreiheit sind zentrale Motoren für Innovation. Fortschritt schafft mehr Nutzen, als er kostet.

Allein in der EU leben 90 Millionen Menschen mit Behinderungen – das entspricht einem Viertel der Bevölkerung (Quelle: Rat der Europäischen Union). Zusammen mit ihren Angehörigen und Freundinnen und Freunden ist fast die Hälfte der Bevölkerung betroffen, deren Alltag durch mangelnde Barrierefreiheit erschwert, ineffizienter, komplizierter oder sogar unmöglich gemacht wird. Ein gigantischer Wirtschaftsfaktor und ein riesiger Markt bleiben so ungenutzt.

Verletzung der Menschenrechte

Fehlende Barrierefreiheit ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte, den sich Deutschland leistet – und den Verstoß will die Bundesregierung nun sogar gesetzlich verankern. Der geplante Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), dem EU-Recht und Artikel 3 des Grundgesetzes. Er »schützt« Unternehmen statt betroffene Menschen. Die Bundesregierung schreibt damit die Rechtfertigung von Diskriminierung ins Gesetz.

Im Entwurf wird beispielsweise pauschal festgelegt, dass Anpassungen von Produkten und Dienstleistungen oder bauliche Veränderungen pauschal als „unzumutbare Belastung“ gelten – auch wenn diese kostenneutral wären und ohne Nachweis tatsächlicher wirtschaftlicher oder baulicher Aufwände. Falls Kosten überhaupt entstehen, könnte für Kleinunternehmen ein Schwellwert festgelegt werden. Der aktuelle Gesetzentwurf aber belässt Barrierefreiheit weiterhin für alle als freiwillige Option (das hat in den letzten 20 Jahren nicht funktioniert) und „schützt“ Unternehmen statt betroffene Menschen.

Der European Accessibility Act (EAA) verlangt ab 2025 Barrierefreiheit für digitale Produkte und Dienstleistungen (Quelle: EUR-Lex – Richtlinie (EU) 2019/882).

Wie lässt sich die Bedeutung von Barrierefreiheit vermitteln?

Wie können wir den Verantwortlichen in Politik und Gesetzgebung klarmachen, dass Barrierefreiheit für alle von Vorteil ist – in jeder Hinsicht?

Das Kostenargument widerlegt sich selbst

In der Produktentwicklung verursacht Usability (Gebrauchstauglichkeit) kaum zusätzliche Kosten. Bei der Umsetzung führt sie jedoch zu einer größeren Zielgruppe und damit zu mehr Umsatz – schneller, einfacher und effizienter. Dies gilt für Architektur, Webentwicklung, Software, Läden, Arztpraxen, Verpackungen, Museen, Schulen, Bildungseinrichtungen, Arbeitsplätze, Transportwesen, öffentlicher Nahverkehr, Digitalisierung und viele weitere Bereiche. Wer Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigt, spart sich spätere, teure Nachbesserungen.

Positive Beispiele aus der Praxis:

  • Filmförderung wird nur gewährt, wenn Audiodeskription vorgesehen ist.
  • Apple-Produkte sind durchgängig barrierefrei gestaltet.
  • Sawade beschriftet seine Verpackungen mit Brailleschrift.
  • Das Kölnische Stadtmuseum hat seine Dauerausstellung maximal barrierefrei konzipiert.
  • Viele Straßenbahnstationen sind inzwischen stufenlos zugänglich.
  • An Straßenecken ist der Randstein abgesenkt.
  • Autositze sind verstellbar.

Kritik zur »Reform« von allen Seiten

Alarm schlagen unter anderem die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, AbilityWatch und Sozialheld*innen über Behindertenverbände wie die Lebenshilfe bis hin zur Senioren-Union der CDU.

Aktuelle Petition zum Thema:
Petition zur Reform des BGG

Potenzielle Interviewpartner:

  • Raúl Krauthausen, Inklusionsaktivist
  • Matilda Jelitto, Musikjournalistin
  • Ninia LaGrande, Moderatorin und Autorin
  • Samuel Koch, Schauspieler
  • Janis McDavid, Speaker
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Petition unterschreiben: Kein Freifahrtschein für Barrieren! BGG-Reform schützt Diskriminierer

René Schaar hat eine dringende Petition gestartet, die wir, Anderes Sehen e.V., mit ganzem Herzen und voller Kraft und Verstand unterstützen:

Schluss mit Schlupflöchern bei Barrierefreiheit! Das Behindertengleichstellungsgesetz muss so angepasst werden, dass Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft Pflicht wird! Baulich, digital, kommunikativ.

Zur Petition

Unbedingt schnell die Petition zeichnen! Dringender Handlungsbedarf!

Ich will nichts Besonderes:
Ich will mit meiner Mama ins Kino.
Mit meiner Oma zu einer rollstuhlgerechten Arztpraxis.
Mit Luis und seinem E-Rollstuhl in die Kneipe.
Mit David und Lisa aufs Konzert, ohne dass Brandschutz als Vorwand dient, sie abzuweisen und mit Hannah in den Urlaub. Einfach so.

Was wir brauchen

  • Eine barrierefreie Privatwirtschaft – mit Härtefallregelung für Ausnahmen
    • Die Regelung für Unternehmen, dass jegliche Veränderungen (baulich oder an Produkten) als „unzumutbare Belastung“ gelten, muss aus dem Gesetz gestrichen werden.
    • Umgekehrt wäre es fair: Wer am Markt teilnimmt und Barrieren aufrechterhält, muss transparent darlegen, warum ein Abbau wirtschaftlich existenzbedrohend wäre. Die Orientierung am Umsatz (mit einer Härtefallklausel für geringe Margen) schafft klare Erwartungshaltungen, ohne kleine Betriebe in die Insolvenz zu treiben.
  • Echte Sanktionen bei Verstößen
    • Verstoßen Unternehmen gegen das BGG, indem sie diskriminieren, haben Betroffene keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das widerspricht den Vorgaben des European Accessibility Act (EAA), der „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen“ fordert. So bliebe Diskriminierung ein betriebswirtschaftlich kalkulierbarer „Gratis-Verstoß“.
  • Wirksames Verbandsklagerecht
    • Verbände müssen Unternehmen stellvertretend klagen können. Diskriminierung ist ein strukturelles Problem, kein Einzelfall.
  • Beweiserleichterung für Betroffene
    • Der neue BGG-Entwurf verlangt den fast unmöglichen Vollbeweis. Ohne eine Beweiserleichterung / Beweislastumkehr (vgl. § 22 AGG) läuft das Diskriminierungsverbot ins Leere. Bei ausreichendem Verdacht müsste dann die Gegenseite beweisen, dass sie nicht diskriminiert hat.
  • Keine Fristen für Beschwerden
    • Betroffene haben nur vier Monate Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Viel zu kurz, sagen Fachleute – besonders für Menschen mit Sprachbarrieren ist das eine unfaire Hürde. Diese Frist muss komplett gestrichen werden.
  • Kein staatliches Geld für Barrieren
    • Jedes öffentlich gefördertes Projekt muss barrierefrei sein! Behörden müssen sicherstellen, dass Einrichtungen, Vereinigungen und juristische Personen des Privatrechts, an denen sie z. B. über Projektförderungen beteiligt sind, die geltenden Standards zur Barrierefreiheit vollumfänglich einhalten.
  • Keine Ausnahmen für die Deutsche Welle
    • Der Entwurf klammert „Rundfunkanstalten des Bundesrechts“ vom BGG aus. Hinter dieser Umschreibung verbirgt sich faktisch nur eine Organisation: die Deutsche Welle. Es ist vollkommen unverständlich, warum diese Ausnahme im Gesetzestext verankert wird. Für einen zu 100 % aus Steuermitteln finanzierten Sender wie die Deutsche Welle muss gelten: Wer die „Stimme Deutschlands“ sein will, muss für alle Menschen in und außerhalb Deutschlands wahrnehmbar sein. Alles andere gleicht einer gesetzlichen Erlaubnis zur Ausgrenzung.

Warum das alle betrifft

Barrierefreiheit ist kein Nischenthema, sondern betrifft uns alle: 16 % der Menschen leben mit Behinderung, in Deutschland haben 10 % einen Schwerbehindertenausweis – und 97 % der Behinderungen entstehen erst im Laufe des Lebens. Und es kann jede*n treffen: durch Unfall, Krankheit oder einfach im Alter.

Petition: https://innn.it/bgg

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Frankfurt (Main): Klicksonar- und Mobilitätstraining im März ’26

Wir haben Juan Ruiz, den blinden Mobilitäts-, Klicksonar- und Wahrnehmungstrainer
am Freitag, 20. bis Sonntag 22. März 2026 nach Frankfurt (Main) bestellt. Es können Einzeltrainings in Orientierung und Mobilität mit Langstock und Klicksonar gebucht werden.

Ort der Trainings: Rümelinstraße 32, 60386 Frankfurt am Main.
Dort beginnen die Trainingseinheiten. Der Eingang des Kinder- und Jugendhauses befindet sich in der zurückgesetzten Häuserecke von Rümelinstraße Ecke Dunckerstraße. Die Tür in einem Windfang aus Glas.
ÖPNV: U-Bahnstation U7 und U4 »Schäfflestraße« ist wenige Minuten zu Fuß entfernt. Die U4 ist eine schnelle Verbindung zum Hauptbahnhof.

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Mobi-Workshop-Tour „Wiener Mobilitätsmarathon 2026“

Wir veröffentlichen hier einen spannenden Aufruf an alle über 18 Jahre:

Nach dem großen Erfolg im vergangenen Sommer führt das Blindenhilfswerk Berlin auch 2026 wieder ein besonderes Mobilitäts- und Orientierungstraining in Wien durch. Von 17. bis 21. August 2026 begleiten wir eine vierköpfige Gruppe gesetzlich blinder und hochgradig sehbehinderter Menschen durch ein intensives, praxisnahes Training „auf unbekanntem Terrain“.
Das Programm bietet die Möglichkeit, Neues auszuprobieren, die eigenen Mobilitätsstrategien zu erweitern und mit moderner Technik zu arbeiten – eingebettet in eine offene, kleine Gruppe und unterstützt durch fachkundige Begleitung.

Kurzinformation

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Hier steckt das Geld für die Inklusion fest

2009 hat sich Deutschland mit der Ratifizierung der UN-BRK dazu verpflichtet, ein inklusives Schulsystem aufzubauen. In den 16 Jahren ist sehr wenig dafür getan worden. Man wartet ab, sitzt aus, verschiebt, lehnt ab. Das Geld wäre da (hier wurde ein halbe Milliarde Euro gefunden). Es wird nur leider gegen die Inklusion und gegen die Menschenrechte eingesetzt.  Weiterlesen

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Behindertengleichstellungsgesetz menschenrechtswidrig und unwirtschaftlich – kein Grund zum Feiern

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes

Menschenrechtsinstitut fordert stärkere Verpflichtung der Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit

Berlin. Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte ein stärkeres Engagement der Privatwirtschaft für Barrierefreiheit und drängt die Bundesregierung, den derzeit vorliegenden Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) entsprechend zu überarbeiten. Weiterlesen

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Online-Befragung von blinden Jugendlichen (5.-13. Klasse)

Wir informieren über ein interessantes soziopsychologisches Projekt:

Moritz Kranz, Student der PH Heidelberg, befasst sich in seiner Masterarbeit mit der Bedeutung von Farben. Er hat hierzu eine Online-Befragung für Schüler:innen mit Blindheit in der Sekundarstufe entwickelt. Weiterlesen

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Berlin: Klicksonar- und Mobilitätstraining im November ’25

Wir haben Juan Ruiz, den blinden Mobilitäts-, Klicksonar- und Wahrnehmungstrainer
vom Freitag, 21., bis Sonntag 23. November 2025 nach Berlin eingeladen. Es können Einzeltrainings in Orientierung und Mobilität mit Langstock und Klicksonar bei ihm gebucht werden.

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Studiengang „Organisationsentwicklung und Inklusion“

Die gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen im Jahr 2025 stellen die Umsetzung von Inklusion zunehmend vor Herausforderungen. Obwohl es breite Zustimmung zu inklusiven Grundprinzipien gibt, bleibt ihre Umsetzung in Organisationen ein komplexes und oftmals umstrittenes Feld.


Mitteilung der Hochschule Neubrandenburg:


Unser Masterstudiengang Organisationsentwicklung und Inklusion (ORI) setzt genau hier an: Inklusion wird nicht als idealistisches Ziel verstanden, sondern als gesetzlich und menschenrechtlich verankerte Aufgabe, für deren Gestaltung qualifizierte Fachkräfte dringend benötigt werden. Bundesweit einmalig in seinem Profil verbindet ORI fundiertes Wissen mit konkreter Gestaltungskompetenz. Studierende lernen, gesellschaftliche Vielfalt als Ressource zu begreifen und Veränderungsprozesse professionell zu begleiten – in Bildung, Sozialer Arbeit, Verwaltung, Gesundheitswesen und darüber hinaus.

Zum Sommersemester 2026 startet der Studiengang „Organisationsentwicklung und Inklusion“ zum siebten Mal. Weiterlesen

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Schwebender Text – eine wichtige iOS-Funktion für sehbehinderte Nutzer:innen

Apple hat mit dem sogenannten Schwebenden Text („Hover Text“) eine nützliche Funktion in iOS und iPadOS integriert, die vor allem sehbehinderten Nutzer:innen das Lesen am Bildschirm erleichtert. Sie ist nicht für blinde Menschen gedacht, da diese mit Screenreadern wie VoiceOver arbeiten. Der Schwebende Text richtet sich an Menschen, die noch Restsehen haben, aber Schwierigkeiten mit kleiner oder kontrastarmer Schrift haben. Weiterlesen

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Stuttgart: Klicksonar- und Mobilitätstraining im November ’25

Wir haben Juan Ruiz, den blinden Mobilitäts-, Klicksonar- und Wahrnehmungstrainer
vom Freitag, 07., bis Sonntag 09. November 2025 nach Stuttgart eingeladen. Es können Einzeltrainings in Orientierung und Mobilität mit Langstock und Klicksonar bei ihm gebucht werden.

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Die Lüge von der teuren Inklusion. Das Gegenteil stimmt.

Aus dem Inklusionspegel-Newsletter:

Überzeugendes Fachwissen und großartige Redaktion: Weiterlesen

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Gerichtsurteil: Arbeitgeber müssen Eltern schwerbehinderter Kinder entgegenkommen

Urteil vom 11.09.2025 (C-38/24)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wichtiges Urteil gefällt, das viele Eltern schwerbehinderter Kinder betrifft. Am 11. September 2025 entschieden die Richterinnen und Richter, dass Arbeitgeber Rücksicht auf die besonderen Belastungen dieser Eltern nehmen müssen. Sie dürfen nicht benachteiligt werden, wenn sie ihre Arbeitszeiten an die Pflege und Betreuung ihres Kindes anpassen müssen.


Worum ging es?

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Dringend! Mitmachen. Wir alle BRAUCHEN deine Auskunft.

Sehr geehrte Eltern,

wir laden Sie herzlich aber dringend ein, an einer bundesweiten Online-Elternbefragung „Mein Kind in der Schule: Unterstützung und Barrieren im Schulalltag von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ teilzunehmen.

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte möchte mit Ihrer Unterstützung mehr über den Schulalltag von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder Behinderungen erfahren – unabhängig davon, ob Ihr Kind eine allgemeine Schule oder eine Förder- bzw. Sonderschule besucht.

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Von der Problemschule zur Vorzeigeschule – ein Modell für ganz Deutschland

Die Burgweide-Schule in Hamburg ist ein beeindruckendes Beispiel dafür, wie aus einer vermeintlichen Problemschule ein Ort gelebter Inklusion und Vielfalt werden kann. Ihr Erfolgsweg zeigt: Mit Mut, klaren Konzepten und einem starken Team kann Schule überall zu einem echten Zukunftsort werden.

Vor zehn Jahren stand die Grundschule An der Burgweide in Hamburg-Wilhelmsburg kurz vor dem Aus. Heute ist sie eine der spannendsten Schulen Deutschlands – ausgezeichnet mit dem Jakob-Muth-Preis für inklusive Schulen und mehrfach nominiert für den Deutschen Schulpreis. Aus der Hochhaussiedlung heraus hat sie vorgemacht, was viele für unmöglich hielten: Weiterlesen

Veröffentlicht unter Förderung, Inklusion, Schule, Veröffentlichungen Print | Verschlagwortet mit , , , , , , , | Schreibe einen Kommentar

Wie stellt man einen Antrag auf einen Blindenführhund

Wie beantragt man einen Blindenführhund und worauf ist dabei zu achten? Moderatorin Lisa Mümmler und Rechtsexperte Johannes Sperling beleuchten diesen oft als kompliziert und undurchsichtig empfundenen Prozess.

Neben wertvollen Informationen und praktischen Tipps teilen die beiden auch persönliche Einblicke und beantworten ausgewählte Fragen aus der Hörerschaft.

Der Beitrag ist auf allen gängigen Podcast-Plattformen oder direkt unter folgendem Link abrufbar:

https://fell-und-fuehrbuegel.podigee.io

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„Abitur – was nun?“ Spezielle Orientierungsveranstaltung für blinde und sehbehinderte Studieninteressierte aus ganz Deutschland

Jährlich bietet das ACCESS@KIT des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) blinden und sehbehinderten Oberstufenschülern/-innen und Schulabsolventen/-innen aus ganz Deutschland eine Orientierungsveranstaltung an. Über zwei Tage können Fragen rund um ein Studium unter den speziellen Bedingungen der Sehbehinderung/Blindheit angesprochen werden.

Zu den unterschiedlichen Themenkomplexen referieren u.a. Orientierungs- und Mobilitätstrainer, die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, Juristen, Experten des Studentenwerks, Mitarbeitende unterschiedlicher Einrichtungen am KIT sowie KIT-Studierende mit Sehbehinderung und Blindheit aus höheren Semestern.

Die nächste Informationsveranstaltung findet vom 6.–7. November 2025 am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) wieder in den neuen barrierearmen Räumlichkeiten des InformatiKOM 2 statt. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei, interessierte Eltern können ihr Kind gern begleiten.

Bei Interesse melden Sie sich bitte bis spätestens 30. Oktober 2025 an per E-Mail an info@access.kit.edu oder telefonisch unter 0721/608-41937. Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier.

Quelle: Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V.

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Maischberger stellt Merz: „Ist es nötig, bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen wirklich zu kürzen?“

Für spätere Beweise: Nach seiner eindeutigen Ankündigung in der vorletzten Woche, den gestiegenen Etat für die Eingliederungshilfe zu „überprüfen“, stellt Sandra Maischberger in ihrer Sendung vom 1.7.2025 die Frage, ob das „nötig sei“. Er weicht aus und streitet das ab. Auf die Frage, ob gekürzt wird, sagt Friedrich Merz dann deutlich „eindeutig Nein“. Weiterlesen

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TV-Tipp: Inklusion statt Aussonderung – Italien macht’s vor

Wie gelingt echte schulische Inklusion? Der sehenswerte kurze Beitrag „Schluss mit Sonderschulen – Italien zeigt, wie es geht“ wirft einen beeindruckenden Blick nach Südtirol, wo seit 1977 alle Kinder gemeinsam lernen – ob mit oder ohne Behinderung. Ganz ohne Sonderschulen. Der Film macht Mut, zeigt Lösungen und konfrontiert uns mit der Frage: Wenn es dort funktioniert, warum nicht auch bei uns? Weiterlesen

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Baukastensystem Lernspiele

Ein neues edukatives Baukastensystem, das mit dem Ziel entwickelt wurde, die Feinmotorik insbesondere bei sehbehinderten Kindern zu fördern.

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Eklatante Verstöße gegen das Berliner Schulgesetz, die UN- Behindertenrechtskonvention und die Gemeinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung.

Die am 7. März 2025 in Kraft getretene SopädVO wird vom Berliner Bündnis für schulische Inklusion (mit zahlreichen Partner:innen u.a. Netzwerk Artikel 3, ISL Selbstbestimmt Leben, dem Grundschulverband Berlin, der GEW, der Lebenshilfe, dem Türkischen Bund Berlin Brandenburg, Eltern gegen Rechts) als regelwidrig angesehen, da sie gegen Berliner Regelungen und Mitwirkungsrechte verstößt. Die Verordnung beeinträchtigt die Bildungsrechte von Schülern mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.

Wir fordern daher die Umsetzung der 3. Änderung der Sonderpädagogikverordnung (SopädVO) unverzüglich auszusetzen.

Lesen Sie hier den offenen Brief an Frau Katharina Günther-Wünsch (Bildungssenatorin)

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Frankfurt (Main): Klicksonar- und Mobilitätstraining im Mai ’25

Wir haben Juan Ruiz, den blinden Mobilitäts-, Klicksonar- und Wahrnehmungstrainer
vom Freitag, 16., bis Sonntag 18. Mai 2025 nach Frankfurt (Main) bestellt. Es können Einzeltrainings in Orientierung und Mobilität mit Langstock und Klicksonar gebucht werden.

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Tagung für Pädagog*innen, die zum ersten Mal Schüler*innen mit Sehbeeinträchtigung oder Blindheit unterrichten

Ein Angebot der Blindeninstitutsstiftung – anders sehen:


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Wann war für Sie und euch das erste Mal „Inklusion“? Wer begibt sich seit langem einmal wieder in ein inklusives schulisches Setting und freut sich über eine Auffrischung grundlegender Inhalte? Und wer hätte sich damals gewünscht, an einem Wochenende die wichtigsten Themen zum gemeinsamen Unterricht von normalsehenden und sehbeeinträchtigten Schüler*innen präsentiert zu bekommen? Weiterlesen

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Kennen Sie vielversprechende Praxisbeispiele der Umsetzung der UN-BRK im Ausland?

Beispiele von Inklusion in den Bereichen Wohnen, Bildung und Arbeit weltweit gesucht

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist in Deutschland in den letzten Jahren ins Stocken geraten. Das zeigen auch die Ergebnisse der Staatenprüfung Deutschlands durch die Vereinten Nationen im Jahr 2023.

Insbesondere interessieren Fragen wie:

  • Wo und wie wird der schrittweise Abbau von Sonderstrukturen in den Bereichen Arbeit, schulischer Bildung und selbstbestimmten Leben mit dem Schwerpunkt Wohnen zugunsten inklusiver und ambulanter Angebote erfolgreich umgesetzt (Deinstitutionalisierung)?
  • Welche gesetzlichen Vorgaben, politischen Strategien und Projekte fördern eine inklusive Gesellschaft in diesen Bereichen in anderen Ländern?

Bitte nennen Sie gute Beispiele aus dem Ausland, indem Sie Informationen in Form von Links, Kurzbeschreibungen, relevanter Veröffentlichungen, Studien oder Leuchtturmprojekten, Gesetzen, oder politischen Maßnahmen ergänzen.

Hier bitte weiterlesen und Beispiele nennen:

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/abteilungen/monitoring-stelle-un-behindertenrechtskonvention/rechercheprojekt-die-umsetzung-der-un-brk-im-internationalen-vergleich

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