Erstes Unternehmen in Deutschland mit Brailleschrift auf Produkten

Auch wenn es nicht gerade ein typisches Kinderprodukt ist, dürfen wir dennoch auf diesen bahnbrechenden Hersteller hinweisen. Wir hoffen, dass diesem Beispiel noch viele andere Folgen werden.

Pralinenschachteln der Firma SAWADE mit Braille

Pralinenschachteln der Firma SAWADE mit Braille

Die Berliner Pralinenmanufaktur Sawade hat (nicht ganz ohne unser Zutun) fast die gesamte Pralinen-Produktpalette mit Brailleschrift ausgestattet. Darunter auch zwei Adventskalender. Nicht nur der Titel oder die Marke, sondern etwas Nützliches ist auf der Packung zu lesen: Der Inhalt und meist auch die Zusammensetzung der Pralinen wird genannt.

Damit ist diese Firma eine Pionierin. Nicht ein Megaunternehmen mit viel Geld, nicht ein soziales Unternehmen sondern ein kleiner mittelständischer Betrieb hat diese technische und finanzielle Herausforderung angenommen. Wir finden, dass das eine Würdigung verdient. Bis heute gibt es kein anderes deutsches Unternehmen im Lebensmittelsektor, das seine Produkte mit Blindenschrift beschriftet. Hut ab für Sawade! Weiterlesen

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Vorschul-Lehrbuch für blinde Kinder „Punkt, Punkt, Komma, Strich“ verfügbar

Ein Meilenstein: Das erste inklusive und wissenschaftliche Lernmittel, das Vorschulkinder mit Blindheit sowie mit und ohne Sehbeeinträchtigung in neun Bänden an die Braille- und Schwarzschrift heranführt, ist erschienen.

Doppelseite aus dem Lehrbuch

Seite aus „Alex und Lilani entdecken die Welt der Buchstaben“

Ein internationales Forschungsteam der HKB und der Pädagogischen Hochschule Heidelberg PH HD hat ein inklusives Lernmittel entwickelt, welches Kinder mit und ohne Sehbeeinträchtigung gleichermassen auf den Schriftspracherwerb vorbereitet. Weiterlesen

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Die Menschenrechte blinder Kinder in Berlin werden gestrichen

Hier unser Brief an die Berliner Bildungssenatorin. Bitte schreibt auch Ihr wie unerträglich Ihr die Streichung der Förderung findet.

Sehr geehrte Senatorin Busse,

als Ansprechpartnerin für viele Eltern bundesweit und in Berlin haben wir über Umwege von einer geplanten Veränderung gehört, die für sehr viel Unruhe und Angst unter Eltern sorgt. Es geht um nichts geringeres als die Teilnahmemöglichkeit ihrer Kinder am Schulunterricht.

Seit vielen Jahren müssen wir hier in Berlin hinnehmen, dass Kinder und Jugendliche mit den Förderstufen I bzw. II nur wenig, viel zu wenig, Förderstunden erhalten. Die (unter anderem dadurch) ohnehin äußerst mangelhafte Inklusionslage in Berliner Schulen würde durch eine solche Maßnahme dazu führen, dass Inklusion schlicht und einfach nicht mehr möglich ist. Vermutlich ist das das Ziel dieser Maßnahme, aber das können wir nicht hinnehmen. Mit Ihrem Wissen um die UN-BRK (Behindertenrechtskonvention) ist es nicht zu erklären, dass die Förderstunden praktisch gestrichen werden. Von den geplanten drei Stunden blieben netto, nach Abzug der Gespräche mit anderen Lehrkräften, der Schulleitung und Organisationsaufgaben, Vorbereitung oder Übertragung von Lernmaterialien etc. KEINE Zeit für spezifische Lerninhalte mit dem Kind. Wie soll inklusive Bildung ohne Förderstunden stattfinden?

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Deutsche Länder mit großen Defiziten laut Institut für Menschenrechte

NRW: Inklusives Schulsystem muss Ziel der nächsten Landesregierung sein
Berlin. Alle Kinder und Jugendlichen sollen die gleichen Bildungschancen haben. Nordrhein-Westfalen ist nach Ansicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte auch 13 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention weit davon entfernt, Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zu garantieren. Mit 4,9 Prozent stagniert der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die außerhalb des allgemeinen Schulsystems beschult werden, derzeit auf einem relativ hohen Niveau (Platz 12 im bundesweiten Vergleich). „Die künftige Landesregierung muss dringend ein Gesamtkonzept zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems erarbeiten, und das unbedingt unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen“, erklärt Susann Kroworsch, Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts mit Blick auf die Landtagswahlen am 15. Mai 2022.Nordrhein-Westfalen, das im Ländervergleich bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in vielen Lebensbereichen durchaus gute Fortschritte zeigt, muss als Flächenland, aus dem ein Großteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf kommt, im Bildungsbereich eine Vorbildfunktion einnehmen, wenn es Deutschland insgesamt gelingen soll, seine Verpflichtung, ein inklusives Schulsystem aufzubauen, zu erfüllen.

Die Umsetzung dieser Verpflichtung sei in Nordrhein-Westfalen in der auslaufenden Legislatur an einem verfehlten Verständnis von Inklusion gescheitert, so Kroworsch. „Eine echte Transformation, wie die UN-Behindertenrechtskonvention sie fordert, konnte bisher nicht stattfinden. Denn die im allgemeinen Schulsystem zur Umsetzung der schulischen Inklusion benötigten Ressourcen sind im Förderschulsystem gebunden.“

Laut Monitoring-Stelle verstößt Nordrhein-Westfalen damit gegen menschenrechtliche Verpflichtungen und befördert erwiesenermaßen den Beginn von Exklusionsketten, aus denen Menschen mit Behinderungen oft nicht wieder herauskommen: Der Aussonderung in Förderschulen, die in der Regel ohne Schulabschluss beendet werden, folge in den meisten Fällen eine Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder die Arbeitslosigkeit. Kroworsch: „Nordrhein-Westfalen muss jetzt strukturelle Reformschritte einleiten. Wie bildungswissenschaftliche Erkenntnisse belegen, bieten Förderschulen keine gleichwertigen Bildungschancen, dagegen trägt ein heterogenes Lernumfeld dazu bei, dass jedes Kind bessere Lernergebnisse erzielen kann.“

Die aktuelle Veröffentlichung der Monitoring-Stelle „Schulische Inklusion wirksam umsetzen“ stellt notwendige Elemente eines Gesamtkonzepts zur Umstrukturierung allgemeiner zu inklusiven Schulen vor. Dazu gehört unter anderem die systematische, schrittweise Abwicklung von Förderschulstandorten zugunsten inklusiver Angebote für jedes Kind, unabhängig von Art und Schwere der Beeinträchtigung.

WEITERE INFORMATIONEN
Schulische Inklusion wirksam umsetzen – Warum die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen im Sinne echter Bildungsgerechtigkeit umsteuern muss. Position, April 2022. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte.
www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/schulische-inklusion-wirksam-umsetzen

In Leichter Sprache: Inklusion in den Schulen von Nordrhein-Westfalen – Text in Leichter Sprache. Position. April 2022. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte.
www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/inklusion-in-den-schulen-von-nordrhein-westfalen

Monitoring in Nordrhein-Westfalen
www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/abteilungen/monitoring-stelle-un-behindertenrechtskonvention/nrw

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UN-Ausschuss sehr unzufrieden mit der Schweiz

Leider kam der UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK-Ausschuss) zu einem für die Schweiz nicht überraschendem aber umso peinlicheren Ergebnis:

Im Abschlussbericht wird ausführlich dargestellt, dass die Schweiz vielfach die Rechte ihrer 1,8 Mio. Bürger:innen mit Behinderungen missachtet. Danke für die Pressemitteilung. Hier weiterlesen auf Inclusion Handicap und Pro Infirmis

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Förderschüler:innen und Schulformwechsel. Wie und Wann?

Zu Zahlen über Schulwechsel von Schüler:innen aus Förderschulen gab es bislang nur Vermutungen oder parteipolitische Behauptungen. Wie die Fakten aussehen ergab erst jetzt die Veröffentlichung eines Berichts aus NRW.

Der Schulformwechsel aus Förderschulen in die allgemeinen Schulen gelingt nur für so wenige Schüler, dass sie statistisch überhaupt nicht ins Gewicht fallen. Dabei ist genau dies das vermeintliche Hauptziel der Förderschulen – die Kinder fit zu machen für ihre Teilhabe an der Gesellschaft und auf dem Weg dahin an der Teilhabe an allgemeiner Bildung. Es wird nicht von allen Eltern auch als der beste Weg für Ihre Sprösslinge gesehen aber für viele ist es ein Ziel. Solange hier aber kein politischer Wille entsteht, muss man davon ausgehen, dass die Förderschule ein System ohne Ausgang ist.

Ein freiwilliger oder unfreiwilliger Wechsel in die Förderschule ist eine Einbahnstraße trotz aller anderen Beteuerungen. Wer sich also unfreiwillig in die Förderschule verbannt sieht, hat nur die Möglichkeit dies anfänglich zu verhindern oder dann ein sonderpädagogisches Gutachten der Schulaufsichtsbehörde zu beantragen. Es gibt keine unabhängige Instanz, die die Einstufung von Kindern regelmäßig überprüft, um eine mögliche Rückführung in die allgemeine Schule zu empfehlen. Lediglich eine interne Klassenkonferenz der Förderschule kann die Rückführung empfehlen. Ohne externen Blick verfestigen sich falsche Einschätzungen, was dem „Kindeswohl“ zuträglich sei, wie es sie bereits vielfach gegeben hat.

Diese und weitere tiefergehende Erkenntnisse wurden veröffentlicht auf bildungsklick.de

Förderschüler:innen haben kaum Aussicht auf Schulformwechsel

Das Beispiel NRW zeigt, dass ein Schulformwechsel von Förderschulen in allgemeine Schulen trotz des Rechts auf inklusive Bildung faktisch nicht existiert und bildungspolitisch auch nicht gefördert wird.

Plädoyer für das Ende sonderpäda­gogischer Feststellungsverfahren

Entgegen der menschenrechtlichen Verpflichtung zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems wird das Förderschulsystem bildungspolitisch verfestigt und ausgebaut. Die sonderpädagogischen Feststellungsverfahren spielen dabei eine Schlüsselrolle – und sollten abgeschafft werden.

Sonderbeschulung schadet Ausbildungs- und Teilhabechancen

Eine bildungssoziologische Studie hat untersucht, ob es für Schulabgängerinnen und -abgänger der Förderschule Lernen, die in der Regel ohne Hauptschulabschluss die Schule verlassen, eine „zweite Chance“ durch den Zugang zu einer beruflichen Ausbildung gibt.

Piwarz: Förderschulen bleiben unverzichtbar

Sachsens Kultusminister Christian Piwarz hat sich deutlich zu den Förderschulen bekannt.

Förderschulen sind Risikoorte, kein „Schutz- und Schonraum“

Die aktuelle Studie über Erfahrungen von Förderschülerinnen und -schülern mit sexualisierter Gewalt und die vom Hessischen Kultusministerium daraus gezogenen Konsequenzen greifen zu kurz. Sie nehmen die negativen Effekte der extremen sozialen Segregation nicht in den Blick.


 

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Informationen für Geflüchtete mit Behinderung und minderjährige Geflüchtete

Wir haben folgende Informationen gefunden:

Das Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) ist zutiefst bestürzt über die Krieg- und Konfliktsituation in der Ukraine, die zu schlimmen Menschenrechtsverletzungen führt. Insbesondere behinderte Menschen seien deutlich höheren Risiken und Gefahren ausgesetzt, da sie oft keinen Zugang zu Sicherheits- und Hilfsmaßnahmen haben. Denn wichtige Informationen über Schutz und Evakuierung sowie die Notunterkünfte selbst seien nur selten barrierefrei, sodass behinderte Menschen oft zurückgelassen werden und Gewalt und Missbrauch erfahren.

Informationen für Geflüchtete mit Behinderung und minderjährige Geflüchtete.

Informationen für blinde Geflüchtete:
dbsv.org/aktuell/edf-ukraine.html
dbsv.org/landesvereine.html

Falls Sie ein geflüchtetes blindes Kind betreuen oder kennen, das Bedarf an einem Langstock hat, können wir diesen unkompliziert finanzieren und ggf. besorgen. Wichtig ist die Körpergröße des Kindes und eine zustellbare Adresse. Kontaktieren Sie kontakt[ä]anderes-sehen.de

Besondere Rechte haben auch minderjährige Flüchtlinge, die ohne erwachsene Angehörige nach Deutschland kommen. Welche Rechte sind das? Wo gibt es Beratung? Welche Hilfen und medizinische Versorgung bekommen Flüchtlinge mit Behinderung? Diese und andere Fragen werden hier beantwortet.

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung berät bundesweit Menschen mit (drohenden) Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sowie deren Angehörige. Dies gilt auch für Menschen mit Fluchterfahrung wie aktuell aus der Ukraine. Speziell für diesen Personenkreis wurde hier eine Informationsseite in ukrainischer und russischer Sprache entworfen.

Informationen für gehörlose Geflüchtete.

Der Deutsche Gehörlosenbund mit sechszehn Landesverbänden und Fachverbänden ist bundesweit und vor Ort mit Fachleuten und ehrenamtlichen Helfer:innen aktiv in der Organisation und Betreuung von tauben, hörbehinderten und taubblinden geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Nun weist der Verband auf eine Handreichung für den Einsatz von Übersetzer:innen und Dolmetscher:innen für Gebärdensprachen und Kommunikationshelfer:innen im Zuge der Hilfsmaßnahmen für Ukrainische Geflüchtete hin. Handreichung zum Dolmetschen und Übersetzen für gehörlose Geflüchtete (kobinet-nachrichten.org)

Informationen in Leichter Sprache:

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Teilnehmen am 13. Berliner Hörspielfestival – Einsendeschluss ist der 3. April

das 13. Berliner Hörspielfestival findet vom 2. bis 4. September 2022 in der Akademie der Künste (Hanseatenweg 10, 10557 Berlin) statt. Einige Einsendungen wurden schon eingereicht, aber es sollen mehr werden. Anbei die Ausschreibung für das diesjährige Festival.
 
Einsendeschluss ist Sonntag, der 3. April um Mitternacht.
 
Bitte leitet das auch an potentiell Interessierte weiter. 
_______


Ausschreibung 


Das 13. Berliner Hörspielfestival findet vom 2. bis 4. September 2022 in der Akademie der Künste, Hanseatenweg 10, 10557 Berlin statt.


Für die Wettbewerbe werden wieder unabhängig produzierte Hörstücke gesucht:



/// Das lange brennende Mikro (#LBM): Stücke bis 60 Minuten

// Das kurze brennende Mikro (#KBM): Stücke bis 20 Minuten

/ Das glühende Knopfmikro (#GKM): Stücke bis 5 Minuten

Zu gewinnen gibt es wie jedes Jahr wertvolles Audioequipment.



Zusätzlich wird in diesem Jahr wieder ein Preis für den kreativen Nachwuchs vergeben:
Das zündende Mikro (#DZM). Wer maximal seine zweite Eigenproduktion zu einem unserer Wettbewerbe einreicht, kann sich jetzt mit demselben Stück zusätzlich um diesen Preis bewerben. Dotiert ist dieser Preis mit der Nutzung des renommierten Studios für Elektroakustische Musik in der Akademie der Künste am Hanseatenweg 10 in Berlin für die Produktion eines maximal 20minütigen Hörspiels. Das so entstandene Stück wird auf dem nächsten Berliner Hörspielfestival außer Konkurrenz präsentiert.



Für alle Wettbewerbe gilt: Erzählerische, dokumentarische, klangkünstlerische Formen sowie deren Mischungen sind willkommen. Sie müssen nur unabhängig von Rundfunkanstalten oder Verlagen produziert worden sein. Bei fremdsprachigen Produktionen brauchen wir zusätzlich zum Audiofile ein Manuskript in der Originalsprache mit einer Übersetzung ins Englische (falls nötig) und (falls möglich) ins Deutsche.  Pro Kategorie kann maximal ein Stück eingereicht werden, das nicht älter als zwei Jahre ist und in den vergangenen Jahren noch nicht eingereicht worden ist. Es gibt wie immer wertvolles Audio-Equipment zu gewinnen. Bitte ladet die Audiodateien im MP3-Format bis zum 3. April 2022 um 24.00 Uhr (Einsendeschluss) über das Uploadformular auf der Website hoch: https://berliner-hoerspielfestival.de/teilnehmen-bhf-2022/ Hier die genauen Teilnahmebedingungen: https://berliner-hoerspielfestival.de/teilnahmebedingungen/

Der MikroFlitzer (#DMF) für Hörstücke von max. 60 Sekunden Länge, die unter Einsatz eines vorgegebenen Satzes und eines bestimmten Geräusches produziert werden müssen, wird am 1. August ausgeschrieben.

Bitte informiert Euch auf unserer Website https://berliner-hoerspielfestival.de und unseren Social-Media-Kanälen über etwaige Änderungen. 


Facebook: https://www.facebook.com/BerlinerHoerspielFestival

Instagram: https://instagram.com/hoerspielfestival/

Twitter: https://twitter.com/Hoerspielfest

Wir freuen uns auf Eure Hörstücke!



Das Festivalteam
 
13. Berliner Hörspielfestival
2.-4. September 2022

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Klicksonar- und Mobilitätstraining im März ’22

Wir haben Juan Ruiz, den blinden Mobilitäts-, Klicksonar- und Wahrnehmungstrainer vom Donnerstag, 10. bis Sonntag 13. März 2022 nach Berlin bestellt. Es können Einzeltrainings in Orientierung und Mobilität mit Langstock und Klicksonar gebucht werden.

Anderes Sehen e.V. übernimmt wieder den größten Teil der Kosten und die gesamte Organisation. Weiterlesen

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Anne Frank Tag 2022: Anmeldefrist bis 21.3. verlängert

Die Anmeldefrist für den Anne Frank Tag 2022 wurde verlängert! Noch bis zum 21. März 2022 können sich Schulen für den bundesweiten Aktionstag gegen Antisemitismus und Rassismus anmelden. Der Anne Frank Tag behandelt in diesem Jahr das Thema »Freundschaft«. Hierfür stellt das Anne Frank Zentrum den teilnehmenden Schulen kostenfrei digitale und gedruckte Lernmaterialien zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem eine Plakatausstellung und eine 16-seitige Zeitung samt Begleitheft für Lehrkräfte. Wir freuen uns über weitere Anmeldungen.

Die Anmeldung von Schulen ist in wenigen Schritten über das Onlineformular des Anne Frank Zentrum möglich.

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Schnupper-Tanzworkshop in Berlin am 13. Februar 22

Wir sind ‚Ballett für Blinde‘ aus Hamburg.

Am Sonntag, 13.02. kommen wir für einen Workshop nach Berlin.
Wir freuen uns sehr, einen Schnupper-Tanzworkshop anbieten zu können. Wir schnuppern in verschiedene Tanzstile wie Zeitgenössisch, Ballett und Hip Hop.

Von 10 bis 13 Uhr tanzen wir gemeinsam
in Kreuzberg im
Studio ‚Phynixtanzt‘, Hasenheide 54

Der Workshop kostet 25€, schicke uns gerne eine verbindliche Anmeldung zu. Bei Fragen kannst Du Dich auch gerne bei uns melden. (Mail ballettfuerblinde@gmail.com)

Wir freuen uns sehr.

Liebe Grüße
Nele und das Ballett für Blinde Team

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Ballett für Blinde – Tanz für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen

Team: Lea Elena Held, Nele Riechers, Eileen Weber-Wollin, Naomi Sanfo, Julia Maria Stromberg
Jeder kann Tanzen!
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Veranstaltung „Abgeguckt – Junge Hüpfer fragen alte Hasen“ (zunächst als Podcast)

Liebe Leser von Anderes Sehen,

wir möchten im Folgenden eine neue Initiative vorstellen.

Unterstützt von der Stiftung „Braille without borders“ haben wir den Verein „connecting blind“ gegründet. Wir, das sind ein paar blinde Erwachsene, Angehörige von Blinden und andere Interessierte. Der Name ist für uns Programm, wir möchten blinde Menschen miteinander verbinden – Kinder und Erwachsene, Kinder und Jugendliche untereinander, blinde Menschen aus verschiedenen Ländern… Wir finden das wichtig, weil Menschen mit ähnlichen Voraussetzungen manches am allerbesten voneinander lernen können und weil diese Möglichkeit gerade Kindern und Jugendlichen heute oft fehlt, wenn sie z.B. als einzige in eine Klasse inkludiert sind und auch kaum Kontakt zu blinden Erwachsenen haben, die als Vorbilder fungieren könnten. Weiterlesen

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Der Tätigkeitsbericht von Anderes Sehen e.V. für 2021

Die Tätigkeiten der Vereins Anderes Sehen e.V. umfassten im Jahr 2021 unter anderem:

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Zum Lernen unerlässlich: Karteikarten, aber digital und barrierefrei

Schüler nutzen alle gern Karteikarten oder Karteisysteme um Stoff zu pauken.  Auf der Suche nach einer App fürs iPhone mit VoiceOver, mit der man Karteikarten zum Lernen selbst erstellen kann, also ein Art Frage-Antwort-Karten, sind wir fündig geworden und haben diesen erprobten Tipp:

App Symbol Flashcards Deluxe“ ist es!  Simpel und barrierefrei. Das ist genau, was die Karton-Karten ersetzt. Als blinder Nutzer kann man es völlig autonom nutzen – mit der Braillezeile und dem iPhone oder mit der QWERTZ Tastatur und dem iPhone. Und die Importfunktion ist ein super Feature on top.

 


Alternativ kann man sich diese Apps anschauen:

  1. https://quizlet.com/
  2. https://www.phase-6.de
  3. https://apps.apple.com/de/app/studysmarter-uni-schule/id1439949520

 

 

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Pressemitteilung vom BBSB zur desaströsen Stundenbegrenzung für den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst

München, 1. Oktober 2021 – Blinde und sehbehinderte Schüler*innen können gut
an Regelschulen lernen. Vorausgesetzt sie erhalten ausreichend Unterstützung
von den Fachkräften des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD). Das ist
in Bayern oft nicht gewährleistet, da das Stundenkontingent gedeckelt ist
und nicht dem individuellen Bedarf der Kinder entspricht. Der Bayerische
Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB) fordert deshalb eine Aufhebung
der Stundenbegrenzung für den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst.

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Klicksonar- und Mobilitätstraining im Oktober ’21

Wir haben Juan Ruiz, den blinden Mobilitäts-, Klicksonar- und Wahrnehmungstrainer vom 1. bis 3. Oktober 2021 nach Berlin bestellt. Es können Einzeltrainings in Orientierung und Mobilität mit Langstock und Klicksonar gebucht werden.

Anderes Sehen e.V. übernimmt wieder den größten Teil der Kosten und die gesamte Organisation. Weiterlesen

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Zur Bundestagswahl: Parteiencheck für die Zukunft von Kindern mit und ohne Behinderung

Am 26.09.2021 ist Bundestagswahl. Wen wollen Sie wählen, wenn Sie nicht gegen die Rechte und Chancen Ihres Kindes, Familie und Ihrer Freunde abstimmen wollen?

Wir haben einige Fakten zusammengetragen und lassen Revue passieren. Weiterlesen

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Berlin: Eröffnung der Bibliothek zum Anfassen

Für kleine und große Bücherwürmer und Spiele-Fans gibt es seit Mai im ABSV ein neues Angebot. Mithilfe von Fördergeldern ist es dem Verein ABSV gelungen, einen Bibliotheksraum im zweiten Obergeschoss einzurichten und einen umfangreichen Bestand unterschiedlicher Kinderbücher und Gesellschaftsspiele zu beschaffen.

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Nur deutsche Politiker empfinden Barrierefreiheit als Zumutung

Das Motto der Bundesregierung ist „Bloß den Unternehmen nichts vorschreiben.“ Barrierefreiheit wird als Zumutung für die Wirtschaft betrachtet, Barrieren sollen nicht durch gesetzliche Vorgaben abgebaut werden, sondern durch Sensibilisierung und Überzeugungsarbeit. Aber genau das wird seit Jahrzehnten versucht und es ändert sich nichts. Wenn es in dem Tempo weitergeht, dann braucht es noch Jahrhunderte.

Sigrid Arnade

Das ganze Interview gibt es hier zu lesen

 

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Das deutsche Bildungssystem ist schlecht für fast alle Kinder

Wenn man über Bildungschancen nicht nur als Worthülse spricht, muss man sehen, dass man in Deutschland grundsätzlich über ein sehr veraltetes Bildungssystem spricht und über eines der rücksichtslosesten Systeme, das auf Elitenbildung optimiert ist. 

Das dreigliedrige Schulsystem basiert auf der Idee der Aussortierung; und Vielfalt ist in diesem System der  Sand im Getriebe. 

Unser Schulsystem ist ausgerichtet auf die Idee eines Normkindes – und jedes Kind, das langsamer, schneller, kreativer oder ungeschickt, inselbegabt oder sinneseingeschränkt ist, Weiterlesen

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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – eine Farce

Ottmar Miles-Paul schreibt:

kurz vor dem Pfingstwochenende möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass der Deutsche Bundestag gestern, am 20. Mai, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu später Stunde verabschiedet hat. Dieses weist leider noch sehr viele Schwächen auf, so dass es auch zukünftig noch sehr viel für ein gutes Barrierefreiheitsrecht auf Bundes- und Landesebene zu tun gibt. Wer sich die Debatte zu später Stunde im Bundestag nicht angeschaut hat, es lohnt sich, sich das anzuschauen, um die verschiedenen Argumentationen kennenzulernen. Weiterlesen

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Was ist Lebersche Hereditäre Optikus-Neuropathie (LHON)

Die Lebersche Hereditäre Optikus-Neuropathie (LHON) ist eine mitochondriale, degenerative Erbkrankheit, bei der die Ganglienzellen des Sehnervs nicht ausreichend mit Energie versorgt werden. Als Folge wird das Signal vom Auge, durch inaktive Mitochondrien am Sehnerv, nicht oder nur noch in Teilen ans Gehirn  weitergeleitet.
LHON wird mütterlicherseits vererbt und tritt sehr selten auf. Etwa 1 zu 50.000 Menschen sind betroffen. Bei Vorliegen der Gen-Mutation kann LHON innerhalb kürzester Zeit zum zentralen Sehverlust bis hin zur Erblindung führen. Weiterlesen

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Corona Schutzimpfung für Menschen mit Behinderung – eine formlose Bescheinigung reicht aus

Ein Attest über Vorerkrankungen als Anspruchsnachweis für eine vorrangige Corona-Schutzimpfung muss keine Details enthalten, schreibt die Deutsche-Apotheker-Zeitung.

 

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Der Tätigkeitsbericht von Anderes Sehen e.V. für 2020

Die Tätigkeiten der Vereins Anderes Sehen e.V. umfassten im Jahr 2020 unter anderem:

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